Archivbeitrag | Newsletter Außenwirtschaft 2026Neue Kennzeichnungspflicht: Gewährleistungs- und Garantielabel
Handwerksbetriebe müssen die gesetzliche Gewährleistung und gegebenenfalls Garantien künftig über standardisierte Labels klar sichtbar ausweisen – sowohl im Onlineshop als auch im Ladengeschäft.
Ab dem 27. September 2026 müssen Handwerksbetriebe, die Waren an Verbrauchen (private Endkunden) verkaufen, die gesetzliche Gewährleistung sowie freiwillige Herstellergarantien sichtbar über ein standardisiertes Label darstellen. Bei Handwerksbetrieben mit Onlineshop ist das Label an geeigneter Stelle zu platzieren. Die neue Pflicht ist nicht ausschließlich digital relevant. Auch im stationären Handel ist ein allgemeiner Hinweis auf die gesetzliche Gewährleistung im Verkaufsraum erforderlich, zum Beispiel als Aushang oder Aufsteller im Kassenbereich.
Ziel ist eine EU‑weit einheitliche, transparente Information von Verbraucherinnen und Verbrauchern über ihre Gewährleistungsrechte. Das Gewährleistungslabel informiert Verbraucher auf einen Blick dazu, dass eine gesetzliche Gewährleistung besteht, wie lange diese mindestens gilt (in der Regel zwei Jahre bei Neuware), welche Rechte Verbraucher bei Mängeln haben (zum Beispiel Reparatur, Ersatz, Rücktritt) und wo sie weiterführende Informationen finden (QR‑Code zur EU‑Website).
Eine Information in den AGB allein reicht dann nicht mehr aus. Das Gewährleistungslabel muss direkt auf der Website bzw. am Produkt eingebunden werden. Für Handwerksbetriebe mit Onlineshop besteht damit konkreter Handlungsbedarf vor September. Die einzige Ausnahme sind reine B2B-Shops, diese sind nicht von der neuen Regelung betroffen.
Garantielabel »GARAN«
Das Garantielabel »GARAN« dient der zusätzlichen Kennzeichnung für freiwillige Herstellergarantien. Die Informationspflicht mittels Garantielabel greift dann, wenn ein Hersteller für eine bestimmte Ware eine freiwillige, kostenlose Haltbarkeitsgarantie, die die gesamte Ware umfasst und länger als zwei Jahre gilt. Anders als beim Gewährleistungslabel enthält das Garantielabel produktspezifische Angaben:
- Name des Herstellers, der die Garantie gewährt,
- Modellkennung des Produkts.
Diese Angaben sind verpflichtend, sobald das Label verwendet wird und müssen in der Vorlage entsprechend ergänzt werden. Ein wichtiger Bestandteil des Garantielabels ist der integrierte Hinweis auf das Bestehen der gesetzlichen Gewährleistung. Auch das Garantielabel enthält einen QR-Code, der zu weiterführenden Informationen auf dem EU-Portal Your Europe führt. Beide Label können dem Anhang der EU-Durchführungsverordnung entnommen werden.
Die neuen EU-Vorgaben bringen mehr Transparenz für Verbraucher – und erheblichen Anpassungsbedarf für Händler. Wer rechtzeitig beginnt, Labels, Prozesse und Produktinformationen anzupassen, vermeidet Abmahnrisiken und sorgt für einen reibungslosen Übergang. Bei Bedarf unterstützen wir Sie gern.
[Quelle: Händlerbund]