Wohlige Wärme aus unseren Wäldern. Bild: pixelio.de - Thorben Wengert
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Archivbeitrag | Newsletter 2010Neue Förderrichtlinien für Maßnahmen zur Nutzung Erneuerbarer Energien seit 12. Juli 2010

Nachdem die Förderungprogramme für erneuerbare Energien zwischenzeitlich eingefroren wurden, können seit 12. Juli wieder Anträge auf Förderung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Die Förderung erfolgt nach den Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt vom 9. Juli 2010 (pdf-Dokument).

Haushaltssperre für das Marktanreizprogramm aufgehoben

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat erfreulicherweise am 7. Juli die Aufhebung der Haushaltssperre für das Marktanreizprogramm beschlossen. Das Restbudget für die Programme in Höhe von 115 Millionen Euro kann für die weitere Förderung der erneuerbaren Energien im Wärmemarkt genutzt werden. Konkret bedeutet dies Folgendes:

Ab dem 12. Juli 2010 nimmt das BAFA wieder Anträge entgegen.

Achtung: Bitte nur neue Antragsformulare verwenden.

Die Anträge sind vor Vorhabensbeginn zu stellen.

Vor dem Programmstopp gestellte Anträge werden bewilligt

Die vor dem Programmstopp gestellten und bislang noch nicht bewilligten Anträge (Antragseingang bis einschließlich 3. Mai 2010 beim BAFA) werden jetzt abschließend bearbeitet. Die Förderung wird nach den bisherigen Förderkonditionen gewährt. Die zügige Auszahlung der Mittel hat erste Priorität beim BAFA.

Nach dem Programmstopp gestellte Anträge werden abgelehnt

Im Zeitraum vom 4. Mai 2010 bis zum Inkrafttreten der neuen Richtlinien beim BAFA eingegangene Anträge werden abgelehnt. Für nach den neuen Förderrichtlinien förderfähige Anlagen ist eine erneute Antragstellung möglich.

Anlagen, die bereits errichtet sind, für die aber ein Förderantrag noch nicht gestellt werden konnte

Förderanträge für Anlagen, die nach der neuen Förderrichtlinie nicht mehr gefördert werden können, werden grundsätzlich abgelehnt. Dabei ist ohne Bedeutung, seit wann die Anlage in Betrieb genommen ist.

Für Anlagen, die nach der neuen Förderrichtlinie gefördert werden können, können ab dem 12. Juli 2010 Anträge gestellt werden. Die Antragsfristen für die Anlagen, die bereits länger als sechs Monate in Betrieb sind, wurden verlängert.

Nach Aufhebung des Programmstopps gelten neue Förderkonditionen

Im Interesse eines sparsamen und effizienten Einsatzes von öffentlichen Mitteln muss die Förderung auf die Technologien mit dem höchsten Förderbedarf konzentriert werden. Daher sind nicht mehr alle Anlagentypen förderfähig.

Für folgende Anlagen wird ab sofort keine Förderung mehr gewährt:

  • Anlagen, die in Neubauten errichtet werden
  • Solarkollektoranlagen, die der ausschließlichen Warmwasserbereitung dienen
  • luftgeführte Pelletöfen und Scheitholzvergaserkessel

Folgende Technologien verbleiben in der BAFA-Förderung:

  • Wärmepumpen
    • Für diese gelten allerdings ab sofort höhere Effizienzanforderungen
  • Solarkollektoren
    • Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung
    • Solarkollektoren zur Kälteerzeugung oder Prozesswärmeerzeugung
    • innovative Solarkollektoranlagen (Innovationsförderung für große Solarkollektoranlagen auf Mehrfamilienhäusern zur Trinkwassererwärmung und/oder Heizungsunterstützung)
  • Biomasseanlagen
    • Pelletkessel
    • Pelletöfen mit Wassertasche (Speicher)
    • Holzhackschnitzelkessel

Eine Übersicht über Basis-, Bonus- und Innovationsförderung (pdf-Dokument) enthält Angaben zur Förderhöhe.

Die Förderkonditionen gelten zunächst bis Ende 2011. Ansprechpartnerin zur Förderung bei der Handwerkskammer zu Leipzig ist Christiane Hoffmann.