Neue Ausbildungsordnungen für 19 Bauberufe
Demnächst ändern sich Inhalte und Struktur in verschiedenen Ausbildungsberufen. Ziel ist eine modernisierte Qualifizierung mit Bezug zur aktuellen Baustellenrealität, zu neuen Materialien und digitalen Prozessen. Ausbildende Betriebe müssen die neuen Vorgaben kennen und umsetzen. Die Handwerkskammer berät umfassend.
Ausbildung wird an moderne Anforderungen angepasst
Damit der Nachwuchs gut auf das Berufsleben vorbereitet wird, treten ab 1. August neue Ausbildungsordnungen für 19 Bauberufe in Kraft. Die neuen Regelungen betreffen alle Ausbildungsverhältnisse, die ab diesem Stichtag starten. Mit den Neuerungen wird den Entwicklungen in der Bauwirtschaft Rechnung getragen.
Neue Inhalte / Neuer Ablauf / Neue Prüfungsstruktur
Grundsätzlich bleibt die zwei- und dreijährige Ausbildung natürlich erhalten, aber es gibt unter anderem inhaltliche Neuerungen. Diese berücksichtigen vor allem die Digitalisierung am Bau, neue Techniken und Verfahren sowie die Themen Ökologie und Nachhaltigkeit.
Was ändert sich?
- Klare Orientierung: Die 19 Berufe werden künftig klar den drei Bereichen Hochbau, Tiefbau und Ausbau zugeordnet. So fällt die Orientierung im Baugewerbe leichter.
- Dreijährige Berufe: In 16 dreijährigen Bau-Ausbildungsberufen wird die »gestreckte Gesellenprüfung« eingeführt. Die bisherige Zwischenprüfung entfällt, stattdessen zählt Teil 1 der Gesellenprüfung bereits zur Abschlussnote.
- Zweijährige Berufe: Die zweijährigen Ausbildungsberufe behalten die bisherige Prüfungsstruktur bei. Gleichzeitig ermöglicht der Abschluss eines zweijährigen Berufs den nahtlosen Übergang in den zugehörigen dreijährigen Beruf. Die Teilnahme an der Gesellenprüfung Teil 1 entfällt und die Note der Abschlussprüfung wird übernommen.
- ÜLU: Die Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung wird auf 24 Wochen (zweijährige Berufe) bzw. 30 Wochen (dreijährige Berufe) über die Ausbildungszeit hinweg festgelegt. Dadurch verbringt der Nachwuchs grundsätzlich mehr Zeit im Betrieb, hat aber zusätzlich die Möglichkeit, noch freiwillige ÜLU-Kurse zu absolvieren.
- Bezeichnungen: Außerdem gibt es zwei neue Berufsbezeichnungen im Tiefbau: Der Kanalbauer wird zum Kanalbauer für Infrastrukturtechnik, der Rohrleitungsbauer zum Leitungsbauer für Infrastrukturtechnik.
Beratung der Handwerkskammer nutzen!
Im Übergangsjahr 2026 wird empfohlen, keine Ausbildungsverkürzungen vorzunehmen. Betriebe, die mehr Informationen zu den Änderungen benötigen, sollten Kontakt zur Handwerkskammer aufnehmen. Das Team der Ausbildungsberatung ist erste Anlaufstelle, wenn es um Klärungen zu Berufen, Anrechnungen oder Einstufungen geht.