
Archivbeitrag | Newsletter 2018Mit Gratis-Software Dokumentationspflichten erfüllen
Viele Container für unterschiedliche Abfälle gehören seit 2017 zu fast jeder Baustelle. Durch die "neue" Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) müssen Handwerksunternehmen bei Bau- und Abbrucharbeiten zehn verschiedene Stoffe trennen und deren Entsorgung dokumentieren.
Obwohl die Erhöhung der Recyclingquote ein ehrenwertes Ziel der Verordnung ist, sind viele Handwerker verärgert über den Zusatzaufwand. Immerhin verspricht die Politik den kleinen und mittleren Unternehmen hierzulande seit Jahren eine Entbürokratisierung. Doch trotz eindeutiger Stellungnahmen der Handwerksorganisation zur Vermeidung zusätzlicher Belastungen, müssen Chefs und Mitarbeiter auch durch dieses Gesetz Ressourcen für Bürokratieverpflichtungen aufwenden.
Anwendung zur Erfüllung der Dokumentationspflichten
Ab sofort können die Handwerksbetriebe eine kostenfreie Software zur Erfüllung der Dokumentationspflichten nutzen. Relevante Daten und Dokumente können unkompliziert erfasst und eine Zusammenfassung für die Behörden erstellt werden. Zusätzlich gibt es Hilfetexte, die die Software-Nutzung und die Anforderungen der Verordnung erläutern. Als Einstiegs- und Anwendungshilfe stehen verschiedene Tutorials bei der Videoplattform YouTube bereit.
Weil die Umsetzung der relativ neuen Verordnung durch die Behörden derzeit regional noch unterschiedlich ausfallen kann, ist es möglich, dass eine Behörde Nachbesserungen in der durch die Software erstellten Dokumentation abfordert.
Die Software steht auf der Internetseite des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks, www.zdh.de, zur Verfügung und ist für Handwerksbetriebe (Mitgliedsbetriebe einer Handwerkskammer) kostenlos nutzbar.;
Die Software wurde federführend von der Handwerkskammer Düsseldorf entwickelt, die insbesondere im Bereich der Entsorgungsdokumentation noch Updates zur Optimierung entwickelt.
Informationen und Download
www.youtube.com | Videotutorials zu Installation und Nutzung der Software zur GewAbfV
www.zdh.de | Informationsflyer des ZDH zur GewAbfV
Betriebe sind bei Bau- und Abbrucharbeiten seit August 2017 beispielsweise zur getrennten Sammlung folgender Stoffe verpflichtet:
- Glas,
- Kunststoff,
- Metalle,
- Holz (neu),
- Dämmmaterial (neu),
- Bitumengemische (neu),
- Baustoffe auf Gipsbasis (neu),
- Beton,
- Ziegel,
- Fliesen und
- Keramik.