Archivbeitrag | Newsletter 2010Mindestlohn für Gebäudereiniger
Der Mindestlohn für die Beschäftigten im Gebäudereinigerhandwerk tritt heute (10. März 2010) in Kraft, nachdem gestern die Zweite Mindestlohnverordnung für die Branche der Gebäudereinigung im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde.
Durch die Rechtsverordnung wird der zwischen der IG Bau und dem Bundesinnungsverband für das Gebäudereiniger-Handwerk am 29. Oktober vergangenen Jahres abgeschlossene Mindestlohntarifvertrag auf alle in- und ausländischen Betriebe der Branche erstreckt und zwar unabhängig davon, ob sie tarifgebunden sind oder nicht.
Gebäudereinigung (2. Rechtsverordnung)
- Laufzeit bis 31. Dezember 2011
- verkündet im Bundesanzeiger Nummer 37 vom 9. März 2010, Seite 951
Region Ost
- ab 10. März 2010: Lohngruppe 1: 6,83 Euro | Lohngruppe 6: 8,66 Euro
- ab 1. Januar 2011: Lohngruppe 1: 7,00 Euro | Lohngruppe 6: 8,88 Euro
- Lohngruppe 1: unter anderem Innen- und Unterhaltsreinigungsarbeiten
- Lohngruppe 6: unter anderem Glas- und Fassadenreinigung, Reinigung von Verkehrs- und Außenbeleuchtungsanlagen