Mindestlohn 2026

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt ab 1. Januar 2026 13,90 Euro und steigt ab 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro.

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Am 7. November 2025 wurde die neue Mindestlohnverordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Der gesetzliche Mindestlohn beträgt ab 1. Januar 2026 13,90 Euro und steigt ab 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro. Mit der Erhöhung des allgemeinen Mindestlohns steigt auch die Verdienstgrenze für Minijobs. Diese erhöht sich ab Januar 2026 von 556 Euro auf 603 Euro im Monat. Die Jahresverdienstgrenze für Minijobs steigt auf 7.236 Euro.
 

In folgenden Branchen steigen ab Januar 2026 die gewerkespezifischen Mindestlöhne ebenfalls

  • Elektrohandwerk: von 14,41 auf 14,93 Euro
  • Gebäudereinigerhandwerk:
    • Lohngruppe 1: von 14,15 auf 15,00 Euro
    • Lohngruppe 6: von 17,566 Euro auf 18,40 Euro
  • Im Gerüstbauerhandwerk haben sich die Tarifvertragsparteien auf einen Mindestlohn von 14,35 Euro geeinigt. Ein Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist gestellt.

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