
Archivbeitrag | Newsletter 2012Mindestlöhne für Gebäudereiniger und Dachdecker zum 1. Januar angepasst
Die Mindestlöhne für Dachdecker und Gebäudereiniger wurden zum 1. Januar 2012 angehoben. Eine entsprechende Folgeverordnung zu den bestehenden Mindestlöhnen hat das Bundeskabinett genehmigt.
Mindestlöhne im Dachdeckerhandwerk (bundesweit einheitlich)
- bis 31. Dezember 2011: 10,80 Euro
- ab 1. Januar 2012: 11,00 Euro
- ab 1. Januar 2013: 11,20 Euro
Mindestlöhne im Gebäudereinigerhandwerk (Region Ost)
- bis 31. Dezember 2011: Lohngruppe 1: 7,00 Euro | Lohngruppe 6: 8,88 Euro
- ab 1. Januar 2012: Lohngruppe 1: 7,33 Euro | Lohngruppe 6: 8,88 Euro
- ab 1. Januar 2013: Lohngruppe 1: 7,56 Euro | Lohngruppe 6: 9,88 Euro
Lohngruppe 1: unter anderem Innen- und Unterhaltsreinigungsarbeiten
Lohngruppe 6: unter anderem Glas- und Fassadenreinigung, Reinigung von Verkehrs- und Außenbeleuchtungsanlagen