
Archivbeitrag | Newsletter 2011Messeplanung: Änderung beim Antragsverfahren zur Messeförderung
Neben Messen im Inland sind für sächsische Unternehmen besonders Auslandsmessen von Interesse. Gerade für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind Messen ein hervorragendes Instrumentarium zur Erschließung neuer Märkte. Der Freistaat Sachsen unterstützt die Unternehmen dabei nach Maßgabe der Mittelstandsrichtlinie. Gefördert wird beispielsweise die Miete der Ausstellungsfläche, der Auf- und Abbau des Standes durch Dritte, der Transport der Ausstellungsgüter, Dolmetscher und spezielle Werbematerialien.
Förderanträge künftig vor der Anmeldung bei der Messe stellen
Mit Inkrafttreten der neuen Mittelstandsrichtlinie gibt es eine wichtige Änderung, die Firmen bei der Messeplanung im Hinterkopf haben sollten. Förderanträge müssen bei der Sächsischen Aufbaubank künftig vor der Anmeldung des Unternehmens bei der jeweiligen Messe gestellt werden. Andernfalls droht die Förderung zu platzen. Die neue Richtlinie wird voraussichtlich im März veröffentlicht.
Ansprechpartnerin bei der Handwerkskammer zum Theme Messen in Berit Hennig.