Hochwasser. Bild: pixelio.de - kladu
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Meldepflicht für durch das Hochwasser verursachte Schäden bei beantragten/geförderten Investitionsvorhaben nach dem Programm "ILE"

Unternehmen, die finanzielle Förderungen nach dem Programmen "Integrierte ländliche Entwicklung" (ILE) erhalten haben und vom Hochwasser geschädigt wurden, müssen binnen zehn Tagen die Schäden anzeigen. Die Bewilligungsbehörde kann höhere Gewalt anerkennen und somit ganz oder teilweise auf eine Rückforderung der Zuwendung verzichten.

Voraussetzung für die Anerkennung ist in jedem Fall die fristgerechte, schriftliche Anzeige innerhalb von zehn Arbeitstagen - nach dem Zeitpunkt, ab dem der Anspruchsberechtigte hierzu objektiv in der Lage ist.

Andrea Mücke

Betriebsberaterin

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