
Archivbeitrag | Newsletter 2012Meisterschüler und Lehrlinge können Reisekosten besser absetzen
Gute Nachricht für angehende Meister und Auszubildende: Der Bundesfinanzhof hat mit einem Urteil die steuerliche Behandlung von Reisekosten zu einer Ausbildungsstätte verbessert, wenn es sich um eine Ausbildung in Vollzeit handelt.
Positiv für den Geldbeutel
Fahrten von der Wohnung zum Ausbildungsbetrieb oder zur Bildungseinrichtung können nicht mehr nur beschränkt geltend gemacht werden. Ab sofort lassen sich entweder die tatsächlichen Kosten oder alternativ 30 Cent je Entfernungskilometer als Werbungskosten absetzen. Dies gilt, im Gegensatz zur früheren Rechtslage, für die Hin- und Rückfahrt.
Gerade bei längeren Ausbildungsabschnitten wie der Meisterschule kann sich dies positiv im Geldbeutel bemerkbar machen.