Meister-BAföG hilft beim beruflichen Aufstieg. Bild: pixelio.de - Claus-P. Schulz
Claus-P. Schulz / pixelio.de

Archivbeitrag | Newsletter 2010Meister-BAföG: Bildungsanbieter müssen geeignet sein

Das "Meister-BAföG" unterstützt die Erweiterung und den Ausbau beruflicher Qualifizierung. Seit Juli 2010 können Fortbildungen nur noch dann nach dem Meister-BAföG beziehungsweise Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) gefördert werden, wenn der Träger für die Durchführung der Fortbildungsmaßnahme geeignet ist.

Das ist der Fall, wenn es sich um einen öffentlichen Träger handelt beziehungsweise wenn der Träger oder die Einrichtung nach der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung (AZWV) anerkannt wurde oder ein Qualitätssicherungssystem anwendet. Die erhöhten Anforderungen an die Eignung der Bildungsträger geben Fortbildungswilligen mehr Sicherheit.

Keine Sorgen um die Förderung müssen sich diejenigen machen, die sich beruflich im Bildungs- und Technologiezentrum (BTZ) der Handwerkskammer zu Leipzig weiterbilden. Das BTZ verfügt nicht nur über ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem sondern ist auch zugelassener Träger der beruflichen Weiterbildung gemäß AZWV.

Weitere Informationen zum Meister-BAföG

2009 trat das geänderte Gesetz zur Aufstiegsfortbildungsförderung (AFBG) in Kraft. Das deutlich verbesserte sogenannte Meister-BAföG bietet seitdem noch höhere Anreize sich fortzubilden.

So besteht nun ein Rechtsanspruch auf Förderung, wenn bereits eine selbstfinanzierte Fortbildung absolviert wurde.

Vorher wurde nur die erste Aufstiegsfortbildung gefördert. Zudem ist eine Leistungskomponente für diejenigen eingebaut, die eine Fortbildung bestanden haben: Bei erfolgreich abgelegter Prüfung werden 25 Prozent des Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen.

Familien werden besonders begünstigt

Durch die aktuellen Regelungen werden insbesondere Familien noch stärker finanziell unterstützt: Der Kinderzuschlag wurde auf 210 Euro pro Monat angehoben und zu 50 Prozent bezuschusst. Zugleich gibt es einen Kinderbetreuungszuschlag von 113 Euro pro Kind pro Monat als Zuschuss für Alleinerziehende.

Weg zum Handwerksmeister und Industriemeister, Techniker oder Betriebswirt förderfähig

Aber auch für Existenzgründer bietet das Meister-BAföG seit dem vergangenen Jahr Verbesserungen: Wer sich innerhalb von drei Jahren nach der Prüfung selbstständig macht und einen Mitarbeiter oder Auszubildenden einstellt, wird mit einem Darlehensteilerlass von 33 Prozent belohnt. Der Erlass verdoppelt sich für einen weiteren Beschäftigten.

Beantragen können das "BAföG" Handwerker und andere Fachkräfte, die sich auf einen Fortbildungsabschluss etwa zum Handwerksmeister und Industriemeister, Techniker, Betriebswirt oder auf eine andere vergleichbare Qualifikation vorbereiten. Voraussetzung ist, dass die Antragsteller eine anerkannte, abgeschlossene Erstausbildung oder einen vergleichbaren Berufsabschluss haben. Eine Altersgrenze besteht nicht.

Anträge auf Meister-BAföG bei der Handwerkskammer stellen

Anträge auf Meister-BAföG sind bei der AFBG-Stelle der Handwerkskammer zu Leipzig zu stellen. Die Berater helfen Betrieben und Mitarbeitern bei allen Fragen rund um Weiterbildungsangebote und Fördermöglichkeiten gerne weiter.

Informationen und Beratung zum Meister-BAföG gibt es bei den Ansprechpartnern der Handwerkskammer.