Luxemburg - Neuerungen im Entsendeportal

Luxemburg hat die neuen Vorgaben im Bereich der Mitarbeiterentsendung zwischenzeitlich umgesetzt und somit wurde auch das Entsendeportal erneut angepasst. Zu den Neuerungen zählen:

  • neue Angaben unter der Rubrik Arbeitnehmer: Angaben zum Hauptwohnsitz des Arbeitnehmers sowie Angaben zur Unterkunft bei externer Unterbringung (zum Beipiel Hotel);
  • neue Dokumente unter der Rubrik "monatliche Meldung": Dokumente über die Unterbringungskosten, die Verpflegungskosten sowie die Reisekosten;
  • im Nachgang zur Entsendemitteilung gibt es eine Zusammenfassung (Kopie) mit allen Informationen zur Entsendung, die dem Bauherrn/ Auftraggeber auf Anfrage zu übermitteln ist;
  • bei Einsätzen, die länger als zwölf Monate dauern, kann der Ausnahmeantrag auf Aussetzung der erweiterten Luxemburger Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen für weitere sechs Monate über die ITM-Entsendeplattform gestellt werden;
  • Verpflichtung zur Abgabe der Entsendemitteilung - innerhalb von acht Tagen - mit Informationen nach Artikel L. 142-2, Absatz 1, Punkt 1, 3, 4, und 7 des Luxemburger Arbeitsgesetzbuchs inklusive Dienstleistungsvertrag durch den Bauherrn/Auftraggeber, falls das Entsendeunternehmen dem Bauherrn/Auftraggeber auf Anfrage keine Kopie der Entsendemitteilung übermittelt hat.

[Quelle: EIC Trier]



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