Archivbeitrag | Newsletter Außenwirtschaft 2021Luxemburg: Neuerungen im Entsendeportal
Luxemburg hat die neuen Vorgaben im Bereich der Mitarbeiterentsendung zwischenzeitlich umgesetzt und somit wurde auch das Entsendeportal angepasst. Die betrifft unter anderem neue Angaben zum Arbeitnehmer und die Dokumente in der »monatlichen Meldung«.
Luxemburg hat die neuen Vorgaben im Bereich der Mitarbeiterentsendung zwischenzeitlich umgesetzt und somit wurde auch das Entsendeportal erneut angepasst. Zu den Neuerungen zählen:
- neue Angaben unter der Rubrik Arbeitnehmer: Angaben zum Hauptwohnsitz des Arbeitnehmers sowie Angaben zur Unterkunft bei externer Unterbringung (zum Beispiel Hotel);
- neue Dokumente unter der Rubrik »monatliche Meldung«: Dokumente über die Unterbringungskosten, die Verpflegungskosten sowie die Reisekosten;
- im Nachgang zur Entsendemitteilung gibt es eine Zusammenfassung (Kopie) mit allen Informationen zur Entsendung, die dem Bauherrn/ Auftraggeber auf Anfrage zu übermitteln ist;
- bei Einsätzen, die länger als zwölf Monate dauern, kann der Ausnahmeantrag auf Aussetzung der erweiterten Luxemburger Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen für weitere sechs Monate über die ITM-Entsendeplattform gestellt werden;
- Verpflichtung zur Abgabe der Entsendemitteilung – innerhalb von acht Tagen – mit Informationen nach Artikel L. 142-2, Absatz 1, Punkt 1, 3, 4, und 7 des Luxemburger Arbeitsgesetzbuchs inklusive Dienstleistungsvertrag durch den Bauherrn/Auftraggeber, falls das Entsendeunternehmen dem Bauherrn/Auftraggeber auf Anfrage keine Kopie der Entsendemitteilung übermittelt hat.
[Quelle: EIC Trier]