Luxemburg - Neuerungen im Entsendeportal
Luxemburg hat die neuen Vorgaben im Bereich der Mitarbeiterentsendung zwischenzeitlich umgesetzt und somit wurde auch das Entsendeportal erneut angepasst. Zu den Neuerungen zählen:
- neue Angaben unter der Rubrik Arbeitnehmer: Angaben zum Hauptwohnsitz des Arbeitnehmers sowie Angaben zur Unterkunft bei externer Unterbringung (zum Beipiel Hotel);
- neue Dokumente unter der Rubrik "monatliche Meldung": Dokumente über die Unterbringungskosten, die Verpflegungskosten sowie die Reisekosten;
- im Nachgang zur Entsendemitteilung gibt es eine Zusammenfassung (Kopie) mit allen Informationen zur Entsendung, die dem Bauherrn/ Auftraggeber auf Anfrage zu übermitteln ist;
- bei Einsätzen, die länger als zwölf Monate dauern, kann der Ausnahmeantrag auf Aussetzung der erweiterten Luxemburger Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen für weitere sechs Monate über die ITM-Entsendeplattform gestellt werden;
- Verpflichtung zur Abgabe der Entsendemitteilung - innerhalb von acht Tagen - mit Informationen nach Artikel L. 142-2, Absatz 1, Punkt 1, 3, 4, und 7 des Luxemburger Arbeitsgesetzbuchs inklusive Dienstleistungsvertrag durch den Bauherrn/Auftraggeber, falls das Entsendeunternehmen dem Bauherrn/Auftraggeber auf Anfrage keine Kopie der Entsendemitteilung übermittelt hat.
[Quelle: EIC Trier]