Luxemburg - Neuerung bei der Entsendung von Arbeitnehmern

Wer Mitarbeiter nach Luxemburg entsendet, ist verpflichtet diese der dortigen Gewerbeaufsicht (Inspection du travail et des mines - ITM) zu melden.

Neu ist, dass die Meldung als sogenanntes "e-Détachement" nun auch online möglich ist. Eine weitere Neuerung im Meldeverfahren betrifft die Einführung eines "Badge social" (Sozialversicherung), der den Ablauf von Baustellenkontrollen erleichtern soll.

Noch keine gesetzliche Verpflichtung - Übergangsphase bis Ende 2014

Bisher ist die Nutzung des "e-Détachement" und des "Badge social" in Luxemburg noch nicht gesetzlich verpflichtend. Demnach bleibt das bisher übliche Meldeverfahren für entsandte Mitarbeiter mit dem entsprechenden Formular des ITM innerhalb einer Übergangsfrist bestehen. Handwerksbetriebe müssen sich auf die verpflichtende Umstellung auf das neue Meldeverfahren in Luxemburg auf voraussichtlich Ende 2014 einstellen. Zu dem Zeitpunkt soll das entsprechende Gesetz verabschiedet und damit die Nutzung des "e-Détachement" und des "Bagde social" für alle entsandten Arbeitnehmer verbindlich werden.

Handwerksbetriebe erhalten weiterführende Informationen unter www.itm.lu.

Mehr Informationen

 www.itm.lu