Luxemburg: Anpassung des Mindestlohnes
Seit dem 1. Mai 2025 gilt in Luxemburg ein neuer gesetzlicher Mindestlohn, der auch bei der Entsendung von deutschen Arbeitnehmern zu beachten ist.

Der soziale Mindestlohn (salaire social minimum) wird als Bruttomonatslohn für eine 40-Stunden-Woche verstanden und beträgt derzeit 2.703,74 Euro pro Monat (100 Prozent). Die konkrete Höhe des Mindestlohnes hängt vom Stand der beruflichen Ausbildung der Arbeitnehmenden ab. Er liegt je nach Alter und Qualifikation zwischen 2.027,80 Euro pro Monat (für 15- bis 17-Jährige) und 3.244,48 Euro pro Monat für qualifizierte Arbeitnehmende (18 Jahre und älter).
Der Mindestlohn ist an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten gebunden: Steigt oder sinkt der Verbraucherpreisindex im Laufe eines Halbjahres um 2,5 Prozent, so werden grundsätzlich auch die Gehälter im gleichen Verhältnis angepasst. Kommt ein Tarifvertrag zur Anwendung, so gilt der in der Lohntabelle festgelegte Tariflohn.
[Quelle: Germany Trade and Invest GmbH]