Lieferungen innerhalb der EU: Neue Nachweispflichten seit 1. Januar 2014 bindend

Für Handwerker, die Waren steuerfrei innerhalb der EU liefern wollen, gelten seit Oktober 2013 neue Nachweispflichten. Bis zum Jahreswechsel lief noch die Übergangsfrist, in der die bis dahin üblichen Buch- und Belegnachweise für eine Steuerbefreiung anerkannt wurden. Verpflichtend müssen nun seit dem 1. Januar 2014 die neuen Nachweise gemäß den geänderten Anforderungen der Umsatzsteuerdurchführungsverordnung (UStDV) erbracht werden.

Gelangensbestätigung und weitere Nachweise

Seit Jahresbeginn gelten als Belege für die steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung die sogenannte Gelangensbestätigung und andere alternative Nachweise.

Für alle Liefervarianten kann als Nachweis die Gelangensbestätigung vorgelegt werden. Dieser Beleg für das Gelangen der Ware in einen anderen EU-Mitgliedstaat muss vom Empfänger beziehungsweise einem Befugten unterzeichnet werden. Neben der Gelangensbestätigung als Musterdokument kann auch ein Bündel von Dokumenten als Nachweis gelten. Ebenso kann die Bestätigung formlos erfolgen. Wichtig ist, dass bestimmte erforderliche Angaben daraus hervorgehen. Das Muster einer Gelangensbestätigung und darin die Auflistung der verpflichtenden Angaben in deutsch, englisch und französisch kann auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums herunntergeladen werden.

Alternative Nachweise - wie beispielsweise die Spediteursbescheinigung - sind in Fällen zulässig, bei denen Dritte in die Lieferung eingebunden sind.

Unverständlichkeit für ausländische Kunden

Die ersten Erfahrungen zeigen, dass die Geschäftspartner in anderen EU-Mitgliedsstaaten mit der Gelangensbestätigung nicht viel anfangen können, denn vergleichbare Regelungen gibt es in anderen Ländern nicht. Um dem Unverständnis vorzubeugen, hat die IHK Hannover einen Erklärungstext in deutscher und englischer Sprache veröffentlicht. Damit können Unternehmer, die Waren innerhalb der EU liefern, ihren Geschäftspartnern im Ausland die nötige Erklärung geben, weshalb dieser Nachweis für den Lieferanten von Bedeutung ist.

Weitere Informationen zur Gelangensbestätigung und anderen zulässigen Nachweisen für eine steuerfreie Lieferung hält Eva Dressler bereit.