Handschlag. Bild: pixelio.de - Stephanie Hofschlaeger
Stephanie Hofschlaeger / pixelio.de

Archivbeitrag | Newsletter 2011Leitfaden für Betriebsinhaber zur verlängerten Lebensarbeitszeit

Die Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung wird bis 2029 schrittweise auf 67 Jahre erhöht, um die Finanzierung der Rente vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung zu stabilisieren. Das stellt auch das Handwerk vor große Herausforderungen, denn die Erhöhung der Regelaltersgrenze ist kein "Selbstläufer".

Handwerk ist auf das Know-how älterer Arbeitnehmer angewiesen

Die Verlängerung der Lebensarbeitszeit bietet für die Unternehmen aber eine Möglichkeit, wertvolle Fachkräfte länger im Unternehmen zu halten und von ihrem Know-how zu profitieren. Besonders im Handwerk sind Betriebe schließlich auf das Wissen und die Erfahrung der älteren Beschäftigten angewiesen. Es sind jedoch flankierende Maßnahmen notwendig, um zu gewährleisten, dass die Menschen tatsächlich länger im Beruf bleiben können.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat in Kooperation mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales den Leitfaden "Verlängerte Lebensarbeitszeit - Rente mit 67" für Betriebsinhaber erarbeitet. Darin werden geeignete Personalinstrumente vorgestellt und gesetzliche Regelungen erläutert.

Leitfaden soll bei der Weichenstellung helfen

Der Leitfaden soll einen Beitrag dazu leisten, dass Unternehmer die Weichen richtig stellen können und sich vor dem Hintergrund der notwendigen Fachkräftesicherung Gedanken über ihre mittel- und langfristige Personalstruktur machen.

Dennoch: Auch künftig wird es nicht allen Menschen möglich sein, in ihrem Beruf bis zur Regelaltersgrenze zu arbeiten. Erkrankungen und Arbeitsunfälle können eine weitere Ausübung des Berufes unmöglich machen. In solchen Fällen existieren zahlreiche Optionen, die auch künftig systematisch genutzt werden müssen. Auch für einen freiwilligen früheren und flexibleren Übergang in den Ruhestand gibt es zahlreiche Instrumente, die im Leitfaden vorgestellt werden.

Der Leitfaden wird auf Anfrage an Mitgliedunternehmen der Handwerkskammer zu Leipzig per E-Mail zugeschickt. Ansprechpartnerin ist Christiane Hoffmann.