Lebensmittelhandwerke: Aktuelle Umfrage der EU

Aktuell überprüft die Europäische Kommission das bestehende Lebensmittelrecht auf europäischer Ebene. In diesem Kontext ruft sie kleine und mittlere Unternehmen der Lebensmittelbranche auf, sich an einer Umfrage zu beteiligen.

Auswirkungen von Vorschriften und Rechtsakten

Mit Hilfe eines Fragebogens soll ermittelt werden, wie sich das Lebensmittelrecht auf betroffene Unternehmen auswirkt und welche Erfahrungen diese mit den Vorschriften der Rechtsakten der vergangenen Jahre gemacht haben. Anhand eingereichter Beiträge wird die Europäische Kommission die Wirksamkeit der Rechtsvorschriften beurteilen und Gesetzesänderungen abwägen.

Unternehmerinnen und Unternehmer der Lebensmittelbranche werden gebeten, die Umfrage im Rahmen von 16 Fragen zu beantworten um damit zukünftige EU-Regelungen mitzugestalten.

Im Rahmen der Mitgliedschaft der Handwerkskammer zu Leipzig im "Enterprise Europe Network", dem europäischen Netzwerk zur Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen, können Beiträge von Unternehmen direkt an die Kommission weitergeleitet werden.

Teilnahmefrist: 15. Mai 2015

Ausgefüllte Fragebogen können bis zum 15. Mai 2015 per Fax an 0341 2188-349 oder als Scan an brauer.c@hwk-leipzig.de an die Handwerkskammer zu Leipzig gesendet werden.

Ihre Stimme in Europa

Einen Überblick über weitere aktuelle EU-Konsultationen zu den Themen "EU-Holzverordnung", "Kapitalmarktunion" und "Langzeitarbeitslosigkeit" stehen auf der Webseite der Handwerkskammer zu Leipzig unter der Rubrik "Ihre Stimme in Europa" zur Verfügung.

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