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Kleinteilige Vergabe ist nicht Ursache für Misere am Bildermuseum

Kammern verwahren sich gegen Aussagen des Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bau

5. Februar 2003 | Mit Unverständnis haben die Industrie- und Handelskammer zu Leipzig und die Handwerkskammer zu Leipzig die Pressemitteilung des Dezernats Stadtentwicklung und Bau der Stadt Leipzig vom 4. Februar 2003 zur Kenntnis genommen, in der es heißt, dass die kleinteilige Losvergabe eine Mitschuld am Bauverzug und den Mehrkosten am Bau des Bildermuseum trägt. Die Kammern weisen diese Behauptung auf das Schärfste zurück.

In einem Brief an den Beigeordneten Dr. Engelbert Lütke-Daldrup stellen die Kammern klar, dass "der größte Teil der von der Stadt Leipzig vergebenen Aufträge nach VOB nach Meinung der Kammern unter dem Planansatz ist. Dies ergibt sich schon aus dem Überlebenskampf der Baubetriebe."

Die Kammern kündigen an, sich auch zukünftig gegen den präferierten Einsatz eines Generalübernehmers bei Großprojekten einzusetzen. Es ist eine landläufige Unterstellung und eine Verschleierung der tatsächlichen Ursachen für die eingetretene Misere, wenn nun der Ruf nach dem Einsatz eines Generalübernehmers ertönt. "Der Einsatz von Generalübernehmern als auch Generalunternehmern (GU) würde gegen das ab 1. Januar 2003 in Kraft getretene Sächsische Vergabegesetz verstoßen. Dieses legt verbindlich im § 3 fest, dass im Fall der Auftragserteilung die vom Auftragnehmer angebotenen Leistungen grundsätzlich im eigenen Betrieb auszuführen ist. Dies kann ein Generalübernehmer nicht leisten. Auch dem Einsatz eines Generalunternehmens sind bei Einhaltung dieser Vorgabe Grenzen gesetzt. Untersuchungen haben ergeben, dass eine GU-Vergabe circa 15 Prozent an Mehrkosten verursacht."

Die Äußerungen des Beigeordneten konterkarieren auch die im Oktober 2001 vom Stadtrat verabschiedete Vergabeordnung, die auf Initiative der Kammerpräsidenten und des Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bau entstand. Diese Regelungen sehen vor, dass die Fachkunde einschließlich Referenzen bei ähnlich gelagerten Vorhaben zu belegen ist. Im Falle der Vergabe der Stahlbauleistungen hätte durch die konsequente Anwendung dieser Regelungen der Zeitverzug vermieden werden können.

Die Kammern fordern, dass sich die Stadt konsequent an die Beschlusslage des Stadtrates hält und eine mittelstandsfreundliche Vergabe gewährleistet. Unternehmen aus unserer Region, die Aufträge erhalten, zahlen auch hier Steuern.

Pressemitteilung vom 5. Februar 2003

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