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KfW-Startgeld - Förderangebot für junge Handwerksunternehmen

Zum 1. Januar 2008 wurden die bisherigen KfW-Programme Mikrodarlehen und Startgeld in das KfW-Startgeld zusammengefasst. Damit erhofft sich die Förderbank des Bundes mehr Transparenz und damit auch effizientere Kreditvergaben im Kleinkreditbereich.

Kredit für Firmen, die maximal drei Jahre am Markt sind

Der Kredit ist auf Unternehmen (bis 50 Beschäftigte / maximal zehn Millionen Euro Jahresumsatz) ausgerichtet, die nicht länger als drei Jahre am Markt sind und für anstehende Investitionen eine passende Finanzierung benötigen. Der maximale Kreditbetrag liegt bei 50.000 Euro bei Kreditlaufzeiten von fünf beziehungsweise zehn Jahren (zwei tilgungsfreie Jahre möglich). Finanziert werden bis 100 Prozent des Gesamtfremdfinanzierungsbedarfs für unter anderem die Anschaffung von Grundstücken, Gebäuden, Maschen und Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Warenlager sowie Betriebsmittel.

Beim Startgeld gilt das Hausbankprinzip

Auch für das Startgeld gilt das Hausbankprinzip, das heißt der Unternehmer muss die Kredite direkt bei seiner Hausbank beantragen. Da die Risikobereitschaft von Banken und Sparkassen zur Finanzierung junger Unternehmen zurückhaltender ausfällt, bietet die KfW den Instituten eine 80-prozentige Haftungsfreistellung an. Ebenso sollen seit 1. Januar 2008 die Abwicklungsverfahren zwischen Hausbank und KfW vereinfacht worden sein.

Aktuelle Zinskonditionen des KfW-Startgeld: 5,96 Prozent beziehungsweise 6,06 Prozent effektiv (fünf/zehn Jahre Laufzeit, Stand 10. Januar 2008).

Auch für Handwerksunternehmen, die länger als drei Jahre am Markt sind, hält die KfW eine Vielzahl von Förderkrediten bereit. Nutzen Sie dazu die individuelle Fördermittelberatung der Abteilung Wirtschaftsförderung, Telefon 0341 2188-301 oder die monatlichen Sprechtage der KfW in Leipzig.