Schwarzarbeit. Bild: fotolia.com - Drubig-Photo
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Archivbeitrag | Newsletter 2013Keine Gewährleistung bei Schwarzarbeit

Die Arbeit am Fiskus vorbei, ist nicht nur unfair gegenüber unzähligen ehrlichen Unternehmern und Auftraggebern, sondern stellt einen Verstoß gegen die Prinzipien unseres Sozialstaates dar. Schwarzarbeit verursacht nicht nur Steuerausfälle und belastet die Sozialkassen in Milliardenhöhe, sondern gefährdet auch Arbeits- und Ausbildungsplätze. Schwarzarbeit ist also nicht billig zu haben. Wir alle zahlen die Zeche.

Auftraggebern und Schwarzarbeitern, die sich trotzdem Argumenten wie Ehrlichkeit und Fairness verschließen, drohen Bußgelder und erhebliche Nachteile. Beispielsweise gibt es erhebliche Probleme beim Versicherungsschutz oder der Gewährleistung, wie ein Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht belegt.

Keine Rechnung - keine Garantie

Die Richter entschieden, dass Auftraggeber, die Handwerkerleistungen ohne Rechnung vereinbaren (Schwarzgeldabrede) keine Gewährleistungsrechte vor Gericht geltend machen können. Die Vereinbarung einer Leistung "ohne Rechnung" werteten die Richter als Vorbereitung zur Steuerhinterziehung. Das mache so geschlossene Verträge insgesamt nichtig (Urteil vom 21. Dezember 2012, 1 U 105/11).

Auftraggeber muss selbst für Mängelbeseitigung aufkommen

Im konkreten Fall hatte der Kläger Pflasterarbeiten zum Preis von 1.800 Euro für eine Grundstücksauffahrt beauftragt. Kläger und Beklagter sprachen ab, dass die Arbeiten ohne Rechnung erbracht werden. Nach kurzer Zeit traten jedoch Unebenheiten an der Auffahrt auf, weil die Sandschicht unter den Pflastersteinen zu dick war. Der Kläger verlangte daraufhin vom Beklagten die Kosten für die Beseitigung der Unebenheiten in Höhe von mehr als 6.000 Euro.

Der Kläger muss die Beseitigung der Mängel aus eigener Tasche zahlen.

Die ausführliche Begründung der Richter kann unter www.schleswig-holstein.de/OLGnachgelesen werden.