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Archivbeitrag | Newsletter 2013Keine gesetzliche Unfallversicherung in der Raucherpause

Risiko Raucherpause! Wer sich beim Weg zur oder von der Raucherpause zum Arbeitsplatz verletzt, erleidet keinen Arbeitsunfall und steht damit nicht unter dem Schutz der Unfallversicherung. Dies hat das Sozialgericht Berlin entschieden (Urteil vom 23. Januar 2013, Az. S 68 U 577/12).

Die Richter urteilten, dass Rauchen eine persönliche Angelegenheit ohne sachlichen Bezug zur Berufstätigkeit sei. Deshalb bestehe bei einer Verletzung kein Anspruch auf Heilbehandlung, Verletztengeld oder Rente gegen die gesetzliche Unfallversicherung.

Weg zur Raucherpause nicht mit Weg zur Kantine vergleichbar

Das Rauchen sei insbesondere nicht mit der Nahrungsaufnahme vergleichbar. Essen und Trinken seien unter anderem notwendig, um die Arbeitskraft aufrechtzuerhalten. Beim Rauchen handele es sich hingegen um den Konsum eines Genussmittels und damit um eine Handlung aus dem persönlichen, nicht dem beruflichen Lebensbereich. Deshalb sei zwar der Weg zur Kantine versichert, nicht aber der Weg zur Raucherpause.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann mit der Berufung zum Landessozialgericht Berlin-Brandenburg in Potsdam angefochten werden. Mehr Informationen zum Urteil können unter www.berlin.de/sen/justiz abgerufen werden.