
Archivbeitrag | Newsletter 2011Junge Bauunternehmen erhalten wieder Zugang zu ESF-Mikrodarlehen
Das sächsische Wirtschaftsministerium hat den seit Anfang 2011 verfügten Branchenausschluss des Baugewerbes vom ESF-Mikrodarlehen aufgehoben. Dies ist nicht zuletzt der Intervention der sächsischen Handwerkskammern zu verdanken.
Intervention erfolgreich
Mit dem ESF-Mikrodarlehen können Existenzgründer sowie junge Unternehmen mit bis zu neun Mitarbeitern finanziellen Anschub für Investitionen und Betriebsmittel in Form eines Darlehens erhalten. Das ESF-Mikrodarlehen gewährt bis zu 20.000 Euro ohne den Weg über die Hausbank, ohne Bankgebühren, ohne bankübliche Sicherheiten mit Ausnahme der persönlichen Haftung und ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Der aktuelle Zinssatz liegt bei 4,05 p.a. nominal.
Darlehen kann künftig bis fünf Jahre nach Gründung beantragt werden
Voraussetzungen für die Antragstellung sind ein tragfähiges Unternehmenskonzept, fachliche und kaufmännische Kenntnisse und Fähigkeiten sowie die positive Stellungnahme einer fachkundigen Stelle, beispielsweise der Handwerkskammer.
Ab November 2011 kann das Darlehen künftig bis fünf statt bisher drei Jahre nach der Unternehmensgründung beantragt werden.
Information, Beratung und Hilfe bei der Antragstellung erhalten Unternehmen über die Betriebsberater der Handwerkskammer.