Italien: Neuerungen bei der Entsendung

Seit November 2020 ist die Meldung der Entsendung von Mitarbeitern über das Portal des italienischen Arbeitsministeriums über eine sogenannte digitale Identität möglich sein. Derzeit wird zum Beispiel von der AHK Italien empfohlen, deutsche Unternehmen und deren gesetzliche Vertreter über die Funktion "Utenti Esteri" zu registrieren. Hierfür wird eine elektronische Signatur erforderlich, um welche Unternehmen sich im Vorfeld kümmern müssen. Eine Anleitung zur Registrierung als "Foreign User / Utente Estero" in englischer Sprache ist auf dem italienischen  Entsendeprotal zu finden.

Nachträgliche Änderungen bei der Entsendemeldung können nur bezüglich Daten und Dauer der Entsendung, Leistungsort und Ansprechpartnern, jedoch nicht bezüglich der Steuernummern des Entsendeunternehmens, des italienischen Leistungsempfängers oder den Arbeitnehmern vorgenommen werden.

Sollte eine Meldung der Entsendung nicht möglich sein, da das Portal zeitweise nicht verfügbar ist, muss dies nachgewiesen werden und eine sogenannte "postponed advance declaration" vorgenommen werden.

Quelle: Handwerk International Baden-Württemberg



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