Intrastat-Meldung: Erhöhung der Meldeschwelle
Die Intrahandelsstatistik ist eine in allen 28 EU-Staaten vorgeschriebene Meldepflicht zur Erhebung von Statistiken über die innergemeinschaftlichen Warenbewegungen mit "Gemeinschaftswaren". Hierbei wird der tatsächliche Warenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten durch das Statistische Bundesamt erfasst. Die Meldung erfolgt online beim Statistischen Bundesamt über einen sogenannten IDEV-Zugang.
Neuerungen ab 1. Januar 2016
Zum 1. Januar 2016 wird die Anmeldeschwelle im Eingang für die Intrastat-Meldungen von 500.000 auf 800.000 Euro erhöht. Die Meldeschwelle für die Versendung bleibt bei 500.000 Euro.
Die Anpassung der Meldeschwelle erfolgt im Rahmen des "Bürokratieentlastungsgesetzes". Neben dem Schwellenwerten für Intrastat wurden die Meldeschwellen für verschiedene Wirtschaftsstatistiken auf 800.000 Euro erhöht und somit kleine Unternehmen und Start-ups von den Berichtspflichten befreit.