
Insolvenzanfechtung: Reform verabschiedet
Der Bundestag hat die Reform der Insolvenzanfechtung verabschiedet. Dabei wurden alle zentralen Forderungen des Handwerks berücksichtigt.
Künftig besteht mehr Rechtssicherheit in den Fällen, in denen Gläubiger ihren Vertragspartnern nachträglich Zahlungserleichterungen gewähren. So können Rechtsgeschäfte nicht mehr ohne weiteres allein deshalb angefochten werden, wenn dem Schuldner bei Liquiditätsengpässen Ratenzahlung gewährt wurde.
Hatte ein Kunde Zahlungsschwierigkeiten und vereinbarte das Unternehmen mit ihm eine Ratenzahlung, konnte das Unternehmen, selbst wenn alle Raten bezahlt und die Arbeit ordnungsgemäß erledigt wurde, sich bislang nicht darauf verlassen, das Geld auch behalten zu dürfen. Geriet der Kunde nämlich in Insolvenz, konnte der Insolvenzverwalter dieses Geschäft nach bisheriger Rechtslage noch zehn Jahre lang anfechten.
Künftig wird gesetzlich vermutet, dass Gläubiger, die ihren Schuldnern eine Ratenzahlung oder eine sonstige Zahlungserleichterung gewährten, die Insolvenzreife des Schuldners nicht kannten.
Außerdem wird die Frist für derartige Anfechtungen von zehn auf vier Jahre reduziert. Dies ist ein vom Handwerk bereits seit längerem gefordertes richtiges Signal und bietet den Gläubigern deutlich früher als bisher abschließende Rechtssicherheit.