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Inklusionsberatung: Fragen und Antworten

Wo finde ich geeignete Auszubildende/Beschäftigte mit Behinderung?

Die Inklusionsberater der Handwerkskammer zu Leipzig sind erste Ansprechpartner für eine optimale und individuelle Beratung und Vermittlung von Auszubildenden beziehungsweise Beschäftigten. Sie arbeiten eng mit dem Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter sowie, dem Integrationsamt. den Integrationsfachdiensten und Berufsbildungswerken zusammen.
 

Was sagt eine Schwerbehinderung über die Leistungsfähigkeit aus?

Die Behinderung hat keinen Einfluss auf die Arbeitsleistung, wenn der Arbeitsplatz geeignet und individuell auf die Bedürfnisse abgestimmt ist.
 

Welche Bestimmungen gibt es zum besonderen Kündigungsschutz von Auszubildenden/Beschäftigten mit Behinderung?

Ein Arbeitsverhältnis muss nicht mit einer Probezeit beginnen. Länger als sechs Monate darf sie nach § 622 Absatz 3 BGB jedoch nicht sein. Unabhängig von der vereinbarten Probezeit beginnt der besondere Kündigungsschutz nach den ersten sechs Monaten der Beschäftigung. Alle Argumente, die keinen Bezug zur Behinderung aufweisen, sind als Kündigungsgrund zulässig. Sie benötigen die Zustimmung des Integrationsamtes, das prüft, ob ein Zusammenhang besteht. Wenn nicht, dann stimmt es der Kündigung wahrscheinlich zu. Wenn ja, regt es eine Einigung an. Diese Regelung gilt auch für gleichgestellte Beschäftigte. In der Probezeit von höchstens sechs Monaten dürfen Sie auch ohne Zustimmung des Integrationsamtes künden, müssen jedoch den Auszubildenden rechtzeitig darüber in Kenntnis setzen.
 

Welche Fördermittel gibt es bei der Einstellung/Ausbildung von Menschen mit Behinderungen?

Die Fördermöglichkeiten stehen in verschiedenen Situationen des Arbeitslebens zur Verfügung. Es gibt zum Beispiel den Eingliederungszuschuss, welcher als finanzielle Unterstützung bei der Übernahme eines Mitarbeiters mit Handicap greift. Für die behindertengerechte Einrichtung des Arbeitsplatzes können Sie ebenfalls finanzielle Hilfe beantragen und für weitere Auslagen für diesen Zweck stehen Investitionskostenzuschüsse bereit. Eine Beschäftigung auf Probe ist bis zu drei Wochen möglich. Erst nach vier Wochen gilt die gesetzliche Mindestkündigungsfrist. Der besondere Kündigungsschutz tritt nach sechs Wochen in Kraft. Stellen Sie einen Mitarbeiter mit Behinderung probeweise ein, so sind Sie verpflichtet, dies innerhalb von vier Tagen dem Integrationsamt mitzuteilen. Gleiches gilt im Fall einer Kündigung.
 

Was ist beim Arbeitsvertrag mit schwerbehinderten Menschen zu beachten (Zusatzurlaub, Überstunden)?

Grundsätzlich zu beachten ist der Anspruch auf fünf zusätzlich bezahlte Urlaubstage im Jahr, die je nach Länge der Arbeitswoche variabel sind.
 

Dürfen Arbeitgeber nach einer Behinderung fragen?

Zu Beginn des Arbeitsverhältnisses sind Fragen zur Behinderung im Vorstellungsgespräch nicht zulässig, es sei denn sie steht im direkten Zusammenhang mit der auszuübenden Tätigkeit. Nach Ablauf von sechs Wochen darf nach einem Grad der Behinderung gefragt werden, jedoch nicht nach der Diagnose.
 

Muss sich ein Arbeitgeber um schwerbehinderte Beschäftigte besonders kümmern?

Um optimale Arbeitsleistungen erwarten zu können, ist ein respekt- und verantwortungsvolles Arbeitsklima erforderlich. Dazu gehört, dass vom Arbeitgeber bestimmte Arbeitsbedingungen geschaffen werden müssen, die dies zum Ausdruck bringen, wie zum Beispiel, den Arbeitsplatz mit technischen Hilfsmitteln auszustatten, die Förderung der beruflichen Bildung oder die Schaffung eines Teilzeitarbeitsplatzes, sodass der Mitarbeiter mit Handicap von Schicht- und Mehrarbeit entlastet werden kann. Weiterführend beraten Sie die Integrationsämter und andere Reha-Träger. Diese sind auch Ansprechpartner für finanzielle und sachliche Förderungen.
 

Was bedeutet Gleichstellung?

Menschen können eine Gleichstellung bei der Agentur für Arbeit beantragen, um den Grad der Behinderung an den Grad der Schwerbehinderung anzupassen. Gleichgestellten Beschäftigten steht der besondere Kündigungsschutz, spezielle Bedingungen am Arbeitsplatz und Forderungen zu. Jedoch erhalten sie keinen zusätzlichen Urlaub.
 

Benötige ich zur Ausbildung von Menschen mit Behinderung eine zusätzliche Qualifikation?

Ja, es findet eine Eignungsprüfung statt. Dabei wird festgestellt, ob die menschlichen, fachlichen und berufspädagogischen Voraussetzungen bestehen, um Menschen mit Behinderung ausbilden zu können. Außerdem ist die Rehabilitationspädagogische Zusatzqualifikation ReZA erforderlich, um als Ausbilder zugelassen werden zu können. Dies sichert die Qualität der Ausbildung. Die Seminare können sowohl als Tages- als auch in Abendkursen belegt werden.
 

Was bedeutet betriebliches Eingliederungsmanagement?

Es handelt sich dabei um eine Maßnahme des Arbeitgebers, die zum Ziel hat, einen Weg aus der Arbeitsunfähigkeit zu finden, erneute Arbeitsunfähigkeit zu verhindern und den Arbeitsplatz zu erhalten. Gesetzliche Grundlage ist § 84 Absatz 2 Satz 3 SGB IX, nachdem ein Arbeitgeber verpflichtet ist, bei einer Fehlzeit von länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt innerhalb von zwölf Kalendermonaten, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein BME anzubieten.
 

Wie hoch ist die Ausgleichsabgabe?

Das Integrationsamt erhebt in einem Betrieb mit mind. 20 Mitarbeitern eine Ausgleichsabgabe, wenn weniger als fünf Prozent Menschen mit einer Schwerbehinderung eingestellt werden. Die Ausgleichsabgabe steigt prozentual. Bei einer Beschäftigungsquote von drei bis weniger als fünf Prozent beträgt sie 125 Euro. Bei zwei bis weniger als drei Prozent liegt der Betrag bei 220 Euro, und steigt um 100 Euro bei einer Beschäftigungsquote von weniger als zwei Prozent. Bei offenen Fragen beraten Sie die Handwerkskammern, sowie das Integrationsamt.

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Sylvia Bathke

Beschäftigungsförderung / Inklusionsberatung

Dresdner Straße 11/13

04103 Leipzig

Tel. 0341 2188-302

Fax 0341 2188-25302

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