Rollstuhl, Inklusion, Werkstatt. Bild: Firma V / stock.adobe.com
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Der Inklusion den Weg ebnen

Was ist Inklusion?

Inklusion bedeutet gleichberechtigte Einbeziehung aller Menschen unabhängig von deren gesundheitlicher Einschränkungen/Behinderungen, Alter, Geschlecht, Hautfarbe, kultureller Hintergründe usw. – und deren selbstverständliche und uneingeschränkte Teilhabe in allen Bereichen der Gesellschaft.
 

Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderungen

Unterstützungsleistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, um die Erwerbsfähigkeit von Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohten Menschen zu erhalten, zu verbessern, herzustellen oder wiederherzustellen.
 

Wer sind Menschen mit Behinderungen?

Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen durch Unfall, Krankheit oder angeboren – oftmals für Außenstehende nicht erkennbar. Beispiele für Einschränkungen sind neben der sichtbaren Geh- oder Sehbehinderung auch Schwerhörigkeit, Diabetes, Rheuma oder Asthma. Aber auch die Beschäftigten werden älter, krankheitsbedingte Ausfälle häufiger. Dauern diese über sechs Monate an, zählt dies als „Behinderung“.
 

Was sagt eine Schwerbehinderung über die Leistungsfähigkeit aus?

Die Behinderung hat keinen Einfluss auf die Arbeitsleistung, wenn der Arbeitsplatz geeignet und individuell auf die Bedürfnisse abgestimmt ist.
 

Potenziale von Menschen mit Behinderungen

  • Menschen mit Handicap besitzen oft besondere Fähigkeiten und Begabungen aufgrund Ihrer Behinderung.
  • Menschen mit Handicap zeichnen sich oft aus durch überdurchschnittliche Motivation und Loyalität.
  • Vielfältig zusammengesetzte Teams fördern Innovation und verbessern das Betriebsklima durch Miteinander und Rücksichtnahme.

Inklusionsberatung

Die Handwerkskammer zu Leipzig unterstützt Betriebe, die Menschen mit Behinderungen beschäftigen oder es beabsichtigen und helfen beim Übergang in den ersten Arbeitsmarkt, durch

  • individuelle und umfassende Beratung mithilfe des KSV Sachsen und dem Netzwerk ‚support‘,
  • Suche von geeignetem Personal beziehungsweise Lehrlingen,
  • Hilfe bei rechtlichen Fragen zur Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung (Beispiel: Wann greift der „besondere Kündigungsschutz“?),
  • Beratung zu Fördermöglichkeiten (auch von befristeten Arbeitsplätzen)
    Beispiel: Zuschüsse zu Lohnkosten sowie zur Aus- und Weiterbildung, Einrichtung von Arbeitsplätzen, Arbeitshilfen usw. begleitende Hilfen im Arbeitsleben,
  • betriebliche Eingliederung und
  • Angebote zur sozialpädagogischen und technischen Assistenz am Arbeitsplatz.



Ausgleichsabgabe

Sobald ein Unternehmen 20 Arbeitsplätze oder mehr hat, ist es laut § 71 Absatz 1 Sozialgesetzbuch IX verpflichtet, auf fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Erfüllt er diese Vorgaben nicht, sieht der Gesetzgeber nach § 77 SGB IX die Zahlung einer Ausgleichsabgabe vor. Für alle Arbeitgeber, unabhängig von der Beschäftigungspflicht gilt: Wenn eine Arbeitsstelle zu besetzen ist, muss der Arbeitgeber prüfen, ob er einen geeigneten schwerbehinderten Menschen einstellen kann.

Sie brauchen Fachkräfte / Auszubildende?

Sie sind offen dafür, …

  • Menschen mit Behinderung einzustellen?
  • Menschen mit Behinderung auszubilden?
  • Potenziale von Menschen mit Handicap zu erkennen und zu nutzen?

bathke-sylvia-web2023 Marco Kitzing

Sylvia Bathke

Beschäftigungsförderung / Inklusionsberatung

Dresdner Straße 11/13

04103 Leipzig

Tel. 0341 2188-302

Fax 0341 2188-25302

bathke.s--at--hwk-leipzig.de