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Informationskampagne zur Lärmminderung

Die Stadt Leipzig erarbeitet derzeit einen Lärmaktionsplan, der im Herbst 2012 der Ratsversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt werden soll. Die Pflicht zur Lärmkartierung sowie Erarbeitung und Fortschreibung von Lärmaktionsplänen ist in § 47 der BlmSchG geregelt. Über die Öffentlichkeitsbeteiligung sind in den letzten Monaten über 370 Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung eingegangen. Die Handwerkskammer zu Leipzig hat sich mit zwei Stellungnahmen im Juli 2011 und im April 2012 mit folgenden Schwerpunkten eingebracht:
 

1. Ausweislich vieler Untersuchungen und Gutachten bestehen effektive Potenziale der Lärmminderung vor allem in den Bereichen

  • Erneuerung/Sanierung der Straßenbeläge,
  • Umsetzung von Schallschutzmaßnahmen,
  • Verstetigung des Straßenverkehrs durch Verkehrsorganisation und Verkehrsmanagement (Koordinierung der Lichtsignalanlagen) - ständiges "Stop and go" verursacht eine größere Lärmbeeinträchtigung als ein verstetigter Verkehrsfluß,
  • Reduzierung des Schwerlastverkehrs,
  • Lkw-Nachtfahrverbot.

Diese Maßnahmen sollte die Stadtverwaltung mit erster, das heißt höchster Priorität umsetzen.
 

2. Tempo-30-Zonen und Geschwindigkeitsbegrenzungen

Die generelle Einführung weiterer Tempo-30-Zonen und Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Hauptverkehrstraßen als Mittel der Lärmminderung lehnen wir mit Blick auf die gesetzlichen Grundlagen ab. Laut Straßenverkehrsordnung kann diese Maßnahme in reinen Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Querungsdichte angeordnet werden. Die Stadt Leipzig hat auf diese Möglichkeiten schon in einem großen Ausmaß zurückgegriffen.

Auf Nebenstraßen ist eine Prüfung der Umsetzbarkeit einer Tempo-30-Zone möglich, insbesondere Lückenschlüsse in reinen Wohngebieten und Anliegerstraßen betreffend. Gleichzeitig ist die großflächige Einführung von Tempo-30-Zonen auf Hauptverkehrsstraßen nicht zielführend. Im Ergebnis kommt es zu erheblichen Behinderungen des KfZ-/Wirtschaftsverkehrs.

Im Bereich der aufgeführten Hauptstraßen besteht vor dem Hintergrund der noch zahlreichen Tatra-Straßenbahnen in Verbindung mit reparaturbedürftigen beziehungsweise sanierungsbedürftigen Gleisanlagen ein hoher Handlungsbedarf im Bereich Lärmminderung.
 

3. Freiwilligkeit und Selbstverpflichtung

Insgesamt setzen wir auf die Freiwilligkeit von Maßnahmen und die Möglichkeiten der Selbstverpflichtungen von Unternehmen. Vor diesem Hintergrund möchte die Handwerkskammer zu Leipzig die Handwerksunternehmen über eine breite Informations- und Sensibilisierungskampagne auf das Thema Lärmvermeidung/ Lärmminderung hinweisen. Für weitere Vorschläge und Anregungen sind wir offen.