Neues Rathaus Leipzig. Bild: pixelio.de - Martin Wolf
Martin Wolf / pixelio.de

Archivbeitrag | Newsletter 2012Infoblatt zur Sondernutzungssatzung der Stadt Leipzig

Nach einem mehr als zwei Jahre dauernden Verhandlungsprozess zwischen Wirtschaft und der Stadtverwaltung hat die Stadt Leipzig eine erneuerte Sondernutzungssatzung für öffentliche Straße, Wege und Plätze veröffentlicht.

Antrag 14 Tage vor Nutzung stellen

Unternehmen, die öffentliche Wege, Plätze, Straßen dauerhaft oder zeitweise nutzen wollen, beispielsweise für Freisitze, Stehtische, Aufsteller, Auslagen usw., müssen in der Regel eine Erlaubnis bei der Stadt Leipzig beantragen. Der Antrag muss in der Regel 14 Tage vor Nutzungsbeginn gestellt werden und zieht teilweise Gebühren nach sich.

Kein einheitlicher Ansprechpartner zur Sondernutzung

Im Handwerk sind beispielsweise Bäcker, Fleischer, Speiseeishersteller, Augenoptiker und Hörgeräteakkustiker betroffen. Auch Unternehmen, die auf Märkten präsent sind, Bau- und Ausbaubetriebe, die Bauwagen, Container, Aufzüge oder ähnliches für Baumaßnahmen aufstellen oder Kfz-Werkstätten, die Autos zur Werbung auf öffentlichen Räumen abstellen, fallen unter die Sondernutzungssatzung.

Trotz einiger Verbesserungen in der erneuerten Satzung, wie dem vereinfachten Verfahren bei wiederholter Antragstellung und einer teilweisen Senkung der Gebühren bleibt aus Sicht der Handwerkskammer vor allem zu bemängeln, dass es keinen einheitlichen Ansprechpartner für die Sondernutzungen gibt. Unternehmen müssen sich je nach Nutzung entweder an das Verkehrs- und Tiefbauamt, das Ordnungsamt oder das Marktamt wenden.

Das beigefügte Infoblatt fasst die Regelungen der Sondernutzungssatzung zusammen. Ansprechpartner ist Christian Likos, Telefon 0341 2188-310.

likos-christian-web2023 Marco Kitzing

Christian Likos

Hauptabteilungsleiter Wirtschaft und Recht / Stellvertretender Hauptgeschäftsführer

Dresdner Straße 11/13

04103 Leipzig

Tel. 0341 2188-300

Fax 0341 2188-25300

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