Lieferwagen. Bild: pixelio.de - Erika Hartmann
Erika Hartmann / pixelio.de

Archivbeitrag | Newsletter 2011In der Regel kein "Verkehrsleiter" in Handwerksunternehmen nötig

Am 4. Dezember 2011 treten zwei EU-Verordnungen in Kraft, die für Unternehmen mit eigenem Fuhrpark die Benennung eines qualifizierten "Verkehrsleiters" nötig machen (EG 1071/2009). Handwerksbetriebe sind von der Regelung nur dann betroffen, wenn sie Transporte für Dritte durchführen.

 

Verpflichtung nur für wenige Handwerksunternehmen

Wer ausschließlich Fahrten in eigener Sache unternimmt, beispielsweise für Material- und Maschinentransporte oder Auslieferungen, muss keinen "Verkehrsleiter" bestellen. Nach Informationen des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) hat die Regelung jedoch bereits gewerbliche Anbieter von Schulungskursen auf den Plan gerufen, die unter Verweis auf eine scheinbar generelle Verpflichtung versuchen, Schulungen für künftige Verkehrsleiter auch an Handwerksbetriebe zu verkaufen.

Anbieter wollen Handwerkern unnötige Schulungen verkaufen

In der Regel können Handwerker diese Ausgaben sparen, da entsprechende Schulungen wirklich nur dann notwendig sind, wenn Fremdbeförderungen durchgeführt werden. Da das im Handwerk aber nur selten vorkommt, dürfte für die Verpflichtung für den Großteil der Handwerksbetriebe entfallen.