Ihre Meinung zum neuen EU-Gesetz für digitale Dienste und Online-Plattformen ist gefragt!

Die Europäische Kommission will die zwanzig Jahre alte EU-Gesetzgebung für digitale Dienste und Online-Plattformen modernisieren und hat dazu eine öffentliche Konsultation gestartet. Bis zum 8. September bittet die Kommission Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Online-Plattformen, Wissenschaft, Zivilgesellschaft und alle Interessenträger, ihre Beiträge zu dem geplanten Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act) einzureichen.
 

Hintergrund

Der Rechtsrahmen für digitale Dienste ist seit der Annahme der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr im Jahr 2000 unverändert. Mit dieser Richtlinie, die ein Grundstein für die Regulierung digitaler Dienste in der EU war, wurden die Grundsätze für die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen harmonisiert.

Die Kommission hat ferner allgemeine Leitlinien für Online-Plattformen und für die Mitgliedstaaten über den Umgang mit illegalen Online-Inhalten vorgelegt - und zwar 2017 in einer Mitteilung und 2018 in einer Empfehlung. Die Kommission ergreift weiterhin gezielte Maßnahmen zur Koordinierung der Zusammenarbeit zwischen Online-Plattformen, Behörden und vertrauenswürdigen Organisationen in Bereichen wie der Bekämpfung illegaler Hassreden im Internet oder um dafür zu sorgen, dass Produkte, die europäischen Verbrauchern im Binnenmarkt angeboten werden, sicher sind. Darüber hinaus wurden sektorspezifische Rechtsvorschriften erlassen (insbesondere im Bereich audiovisuelle und Mediendienste und Urheberrecht) bzw. vorgeschlagen (in Bezug auf terroristische Online-Inhalte).

Mit dem Erlass der Verordnung über die Beziehungen zwischen Online-Plattformen und Unternehmen, die im Juli in Kraft treten wird, wurde das Fundament für Transparenz und Fairness in der Plattformwirtschaft geschaffen.

Teilnahme an der Konsultation

 ec.europa.eu

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Antje Barthauer

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