Handwerksordnung – Basis für das deutsche Handwerk und die handwerkliche Selbstverwaltung
Die Handwerksordnung ist die Basis für das deutsche Handwerk und die handwerkliche Selbstverwaltung. Sie schützt das Handwerk als in sich geschlossenen Berufsstand und regelt unter anderem die Voraussetzungen für die Ausübung eines Handwerks, welche Gewerke unterschieden werden oder die Berufsbildung.

Die Handwerksordnung – oder das Gesetz zur Ordnung des Handwerks (HwO) – bildet die Basis für das deutsche Handwerk und die handwerkliche Selbstverwaltung. Zielsetzung des Gesetzes ist es, das Handwerk als in sich geschlossenen Berufsstand zu schützen. Was Handwerk ist, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um ein Handwerk selbstständig ausüben zu dürfen, welche Gewerke im Handwerk unterschieden werden und unter welchen Grundlagen die Berufsbildung im Handwerk stattfindet, regelt die Handwerksordnung (Stand: Juli 2022).
Zulassungspflichtige und zulassungsfreie Handwerke
In einem Gewerbeverzeichnis in Form der Anlage A zur Handwerksordnung befinden sich 41 zulassungspflichtige Handwerke und in der Anlage B1 sind 53 zulassungsfreie Handwerke verankert, die im Handwerk unterschieden werden.
Bei den zulassungspflichtigen Handwerken ist der Meisterbrief in der Regel als Zulassungsvoraussetzung zur Ausübung des Handwerks verankert. Die zulassungsfreien Handwerke können ohne Meisterprüfung ausgeübt werden. Zusätzlich existieren 57 Gewerbe, die handwerksähnlich betrieben werden können. Diese sind in der Anlage B1 der Handwerksordnung eingestellt.
Ausbildung und Handwerksorganisation
Die Handwerksordnung enthält zudem Regelungen über zur handwerklichen Berufsausbildung und -fortbildung, zur Meisterprüfung, zur Handwerksrolle oder zur Organisation des Handwerks. Die Handwerksordnung ist kein statisches Gebilde. Seit ihrem Inkrafttreten 1953 ist sie in mehreren Gesetzen und Verordnungen in einzelnen Bestimmungen geändert und ergänzt worden. Die letzte große Änderung der Handwerksordnung ist am 1. Januar 2004 in Kraft getreten. Sie stand unter der Zielsetzung des erleichterten Zugangs für Existenzgründer im Handwerk und der Anpassung an europäische Entwicklungen.