Härtefallhilfe in der Energiekrise
Die sächsischen Handwerkskammern haben sich in der Debatte um Härtefallhilfen in der Energiekrise am 29. November 2022 an den Ministerpräsidenten des Freistaates gewandt.
Härtefallhilfe in der Energiekrise
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,
die Betriebe des Handwerks leiden seit vielen Monaten unter den hohen Preisen für Energie. Die vorgesehenen Entlastungen durch die sogenannten Gas- und Strompreisdeckel begrüßen wir. Und auch die Bereitstellung sogenannter Härtefallhilfen geht in die richtige Richtung.
Gleichzeitig müssen wir feststellen, dass seitens des Bundes auch weiterhin keine Härtefallhilfen für Betriebe vorgesehen sind, die durch Preissteigerungen bei anderen Energieträgern (zum Beispiel Heizöl oder Holzpellets) ebenso betroffen sind. Hierüber hat uns das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr im Nachgang zur Wirtschaftsministerkonferenz informiert.
Wir begrüßen den einstimmigen Beschluss der Wirtschaftsministerkonferenz, dass der Bund hier ebenso Härtefallhilfen auf den Weg bringen soll und dass Sie diesen so positiv flankieren. Wir bestärken Sie ausdrücklich in Ihrer Haltung und bitten Sie, sich im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz am 8. Dezember 2022 aktiv für adäquate Lösungen – vor allem im ländlichen Raum – einzusetzen.
Gerade im ländlichen Raum nutzen viele unsere Betriebe für ihre Prozesse solche anderen Energieträger. Dies ist keine freiwillige Wahl. Oftmals gibt es aufgrund der vor Ort bestehenden Netzinfrastruktur keine anderen Optionen.
Betriebe auf dem Land – egal ob Bäckereien, Wäschereien oder Lackierereien – sind davon betroffen, gehen aber mit der aktuell vorgesehenen Ausstattung der Härtefallhilfen leer aus und stehen somit vor großen existenziellen Sorgen. Zudem werden sie gegenüber Betrieben mit Gas als Energieträger benachteiligt, was zu einer deutlichen Wettbewerbsverzerrung führt. Hinzu kommt, dass der sogenannte Fuel Switch, mit dem erhebliche Einsparungen beim Gasverbrauch erzielt werden könnten (vgl. hierzu Abschlussbericht der Experten-Kommission Gas und Wärme vom 31. Oktober 2022, Seite 19), sich finanziell nicht mehr rechnet.
Weiterhin möchten wir darauf hinweisen, dass die Wahl der Vergleichszeiträume beim Verbrauch, der für die Härtefallhilfen gelten soll, an vielen Stellen auch Zeiträume umfasst, bei denen Betriebe aufgrund coronabedingter und staatlich vorgegebener Einschränkungen weniger Verbrauch hatten. Hierdurch würde die Höhe der Härtefallhilfen gesenkt, obwohl die Betriebe gar nicht regulär ihrer Tätigkeit nachgehen konnten. Auch dieser Punkt sollte nochmals in der Ministerpräsidentenkonferenz angesprochen werden.
Gern stehen wir Ihnen auch kurzfristig für weitere Fragen zur Verfügung. Ebenso können wir Ihnen bei Bedarf Betriebe benennen, die unter die beschriebenen Lücken bei den Hilfen fallen.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Wagner
Präsident
Handwerkskammer Chemnitz
Jörg Dittrich
Präsident
Handwerkskammer Dresden
Matthias Forßbohm
Präsident
Handwerkskammer zu Leipzig
Markus Winkelströter
Hauptgeschäftsführer
Handwerkskammer Chemnitz
Dr. Andreas Brzesinski
Hauptgeschäftsführer
Handwerkskammer Dresden
Volker Lux
Hauptgeschäftsführer
Handwerkskammer zu Leipzig