Gültigkeit Aufenthaltstitel für Geflüchtete aus der Ukraine
Aufenthaltserlaubnisse von Geflüchteten aus der Ukraine gelten nun bis zum 4. März 2026. Die Betroffenen müssen keinen Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltsstatus stellen und es sind keine damit verbundenen Termine bei den Ausländerbehörden notwendig.
Aufenthaltserlaubnisse von Geflüchteten aus der Ukraine gelten nun bis zum 4. März 2026. Die Betroffenen müssen keinen Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltsstatus stellen und es sind keine damit verbundenen Termine bei den Ausländerbehörden notwendig.
Die Verlängerung bis zum März 2026 gilt für alle vorübergehend Schutzberechtigten aus der Ukraine (circa 993.000 ukrainische Staatsangehörige sowie 7.000 Drittstaatsangehörige mit unbefristetem ukrainischen Aufenthaltstitel). Ausgenommen von der Verlängerung sind Drittstaatsangehörige mit einem befristeten ukrainischen Aufenthaltstitel (circa 22.000 Personen). Für diese Gruppe besteht jedoch grundsätzlich die Möglichkeit, andere Aufenthaltstitel zu beantragen.
[Quelle: ZDH]