Grundsteuer
Diese Steuer auf den inländischen Grundbesitz steht der Gemeinde zu. Man unterscheidet zwischen der Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke) und der Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft).

Diese Steuer auf den inländischen Grundbesitz steht der Gemeinde zu. Man unterscheidet zwischen der Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke) und der Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft).
Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer sind die Einheitswerte aus dem Jahr 1935. (neue Bundesländer) Ausgehend von diesem Einheitswert setzt das Finanzamt einen Steuermessbetrag fest. Dieser dient der Gemeinde als Berechnungsgrundlage. Die Gemeinden in den neuen Ländern setzen auf den Steuermessbetrag eine Steuermesszahl in Höhe von 0,5 Prozent bis ein Prozent an. Hinzu kommt in einem weiteren Rechenschritt die Anwendung des örtlichen Hebesatzes. Die Belastung kann wegen der Hebesatzautonomie der Gemeinden stark variieren. Per Grundsteuerbescheid stellt die Gemeinde die fällige Grundsteuer für den Eigentümer fest. Für betrieblich genutzte Grundstücke stellt die Grundsteuer eine Betriebsausgabe dar, ist also bei der Ermittlung der Einkünfte abziehbar.
Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts
Es wird ein neues wertabhängiges Bewertungssystem für Grundstücke eingeführt, das für Wohnimmobilien ein Ertragswertverfahren vorsieht. Grundstücke werden grundsätzlich mit dem Bodenrichtwert bewertet. Für Nichtwohngrundstücke ist ein Sachwertverfahren zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage vorgesehen. Für die Betriebe bedeutet dies, dass der Wert von gewerblich genutzten Grundstücken durch Bodenrichtwerte bestimmt wird und die Gebäudewerte nach einem aufwendigen Sachwertverfahren.
Neuer Grundsteuerwert seit 1. Januar 2025
Mit dem Grundsteuer-Reformgesetz wurde geregelt, dass zum 1. Januar 2022 alle Grundstücke im gesamten Bundesgebiet für Zwecke der Grundsteuer neu zu bewerten sind. Auf diesen Stichtag wird erstmalig der Grundsteuerwert festgestellt (sogenannte Hauptfeststellung). Dieser hat am 1. Januar 2025 den Einheitswert abgelöst.
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