Grundsteuer

Diese Steuer auf den inländischen Grundbesitz steht der Gemeinde zu. Man unterscheidet zwischen der Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke) und der Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft).

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Diese Steuer auf den inländischen Grundbesitz steht der Gemeinde zu. Man unterscheidet zwischen der Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke) und der Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft).

Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer sind die Einheitswerte aus dem Jahr 1935. (neue Bundesländer) Ausgehend von diesem Einheitswert setzt das Finanzamt einen Steuermessbetrag fest. Dieser dient der Gemeinde als Berechnungsgrundlage. Die Gemeinden in den neuen Ländern setzen auf den Steuermessbetrag eine Steuermesszahl in Höhe von 0,5 Prozent bis ein Prozent an. Hinzu kommt in einem weiteren Rechenschritt die Anwendung des örtlichen Hebesatzes. Die Belastung kann wegen der Hebesatzautonomie der Gemeinden stark variieren. Per Grundsteuerbescheid stellt die Gemeinde die fällige Grundsteuer für den Eigentümer fest. Für betrieblich genutzte Grundstücke stellt die Grundsteuer eine Betriebsausgabe dar, ist also bei der Ermittlung der Einkünfte abziehbar.
 

Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts

Es wird ein neues wertabhängiges Bewertungssystem für Grundstücke eingeführt, das für Wohnimmobilien ein Ertragswertverfahren vorsieht. Grundstücke werden grundsätzlich mit dem Bodenrichtwert bewertet. Für Nichtwohngrundstücke ist ein Sachwertverfahren zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage vorgesehen. Für die Betriebe bedeutet dies, dass der Wert von gewerblich genutzten Grundstücken durch Bodenrichtwerte bestimmt wird und die Gebäudewerte nach einem aufwendigen Sachwertverfahren.
 

Neuer Grundsteuerwert seit 1. Januar 2025

Mit dem Grundsteuer-Reformgesetz wurde geregelt, dass zum 1. Januar 2022 alle Grundstücke im gesamten Bundesgebiet für Zwecke der Grundsteuer neu zu bewerten sind. Auf diesen Stichtag wird erstmalig der Grundsteuerwert festgestellt (sogenannte Hauptfeststellung). Dieser hat am 1. Januar 2025 den Einheitswert abgelöst.
 

Umfrage »Die neue Grundsteuer und die Auswirkungen auf die Handwerksbetriebe«

Zu den Aufgaben der Handwerkskammer zu Leipzig gehört es auch den Behörden regelmäßig Berichte über die Verhältnisse des Handwerks zu erstatten und Anregungen und Vorschläge zu unterbreiten. Vor diesem Hintergrund bitte wir um Teilnahme an unserer kurzen Umfrage zur Grundsteuerreform, um fundierte Forderungen gegenüber der Kommunalpolitik stellen zu können. Für den Fall, dass Betriebe von den neuen Hebesätzen besonders hart betroffen sind, stehen unsere Betriebsberater jederzeit zur Verfügung.

Steuern genau ausrechnen mit dem Taschenrechner, Inflation. Bild: Medienzunft Berlin /stock.adobe.com
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Zur Umfrage



Weiterführende Informationen

 Die Grundsteuer (zdh.de)

 Staatsministerium der Finanzen (smf.sachsen.de)

 Kontaktformular der Handwerkskammer zu Leipzig

Weiterführende Themen

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Die neue Grundsteuer und die Auswirkungen auf die Handwerksbetriebe

Die neue Grundsteuer befindet sich auf der Zielgeraden, denn ab dem 1. Januar 2025 wird sie auf Grundlage der neuen Regeln und Hebesätze berechnet.
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Flurkarte / Kataster. Bild: Francesco Scatena / stock.adobe.com
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Sächsische Wirtschaftsvertreter kritisieren bevorstehende Reform der Grundsteuer im Freistaat

Die sächsischen Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern und die Vereinigung der Sächsischen Wirtschaft e. V. kritisieren die bevorstehende Reform der Grundsteuer in Sachsen. Zur Beschlussfassung liegeein Modell vor, das für einen Teil der gewerblichen Wirtschaft zu erheblichen Erhöhungen der Grundsteuer führen würde.
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Betriebswirtschaftliche Beratung

Sie sind Inhaber eines Handwerksbetriebes beziehungsweise Sie wollen ein Handwerksunternehmen gründen oder übernehmen? Die Handwerkskammer zu Leipzig bietet Ihnen in der Hauptabteilung Wirtschaftsförderung kostenfrei Betriebswirtschaftliche Beratung. Unsere qualifizierten Berater stehen Ihnen in drei Beratungsstellen des Kammerbezirkes Leipzig zur Verfügung.
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Kontakt

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Christian Likos

Hauptabteilungsleiter Wirtschaft und Recht / Stellvertretender Hauptgeschäftsführer

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