UmfrageDie neue Grundsteuer und die Auswirkungen auf die Handwerksbetriebe

Die Stadt Leipzig hat damit begonnen, die neuen Grundsteuerbescheide zu verschicken, denn seit dem 1. Januar 2025 wird sie auf Grundlage der neuen Regeln und Hebesätze berechnet.

Steuern genau ausrechnen mit dem Taschenrechner, Inflation. Bild: Medienzunft Berlin /stock.adobe.com
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Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts

Es wurde ein neues wertabhängiges Bewertungssystem für Grundstücke eingeführt, das für Wohnimmobilien ein Ertragswertverfahren vorsieht. Grundstücke werden grundsätzlich mit dem Bodenrichtwert bewertet. Für Nichtwohngrundstücke ist ein Sachwertverfahren zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage vorgesehen. Für die Betriebe bedeutet dies, dass der Wert von gewerblich genutzten Grundstücken durch Bodenrichtwerte bestimmt wird und die Gebäudewerte nach einem aufwendigen Sachwertverfahren.
 

Neuer Grundsteuerwert seit 1. Januar 2025

Mit dem Grundsteuer-Reformgesetz wurde geregelt, dass zum 1. Januar 2022 alle Grundstücke im gesamten Bundesgebiet für Zwecke der Grundsteuer neu zu bewerten sind. Auf diesen Stichtag wurde erstmalig der Grundsteuerwert festgestellt (sogenannte Hauptfeststellung). Dieser hat am 1. Januar 2025 den Einheitswert abgelöst.
 

Zu den Aufgaben der Handwerkskammer zu Leipzig gehört es auch den Behörden regelmäßig Berichte über die Verhältnisse des Handwerks zu erstatten und Anregungen und Vorschläge zu unterbreiten. Vor diesem Hintergrund bitte wir um Teilnahme an unserer kurzen Umfrage zur Grundsteuerreform, um fundierte Forderungen gegenüber der Kommunalpolitik stellen zu können. Für den Fall, dass Betriebe von den neuen Hebesätzen besonders hart betroffen sind, stehen unsere Betriebsberater jederzeit zur Verfügung.

 

Umfrage »Die neue Grundsteuer und die Auswirkungen auf die Handwerksbetriebe«

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Wünschen Sie eine Beratung zum Umgang mit dem Grundsteuerbescheid?

 

Datenschutzhinweis

Die Handwerkskammer zu Leipzig verwendet die Angaben, um eine Umfrage zum Thema »Grundsteuer« durchzuführen. Die per Formular übermittelten Angaben werden nicht an Dritte weitergegeben. Mit dem Absenden des Formulars erklären Sie sich mit der Verarbeitung Ihrer Daten einverstanden. Ihre Einwilligung ist freiwillig und jederzeit widerruflich. Der Widerruf ist per E-Mail an info@hwk-leipzig.de oder postalisch an Handwerkskammer zu Leipzig (Dresdner Straße 11/13, 04103 Leipzig) zu richten. Nach Erhalt des Widerrufs werden wir die betreffenden Daten nicht mehr nutzen und verarbeiten beziehungsweise löschen. Im Weiteren gelten die Datenschutzbestimmungen der Handwerkskammer zu Leipzig.

 

 

Kontakt

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Michael Gruber

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04668 Grimma

Tel. 03437 911385

Fax 03437 911388

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