UmfrageDie neue Grundsteuer und die Auswirkungen auf die Handwerksbetriebe
Die Stadt Leipzig hat damit begonnen, die neuen Grundsteuerbescheide zu verschicken, denn seit dem 1. Januar 2025 wird sie auf Grundlage der neuen Regeln und Hebesätze berechnet.

Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts
Es wurde ein neues wertabhängiges Bewertungssystem für Grundstücke eingeführt, das für Wohnimmobilien ein Ertragswertverfahren vorsieht. Grundstücke werden grundsätzlich mit dem Bodenrichtwert bewertet. Für Nichtwohngrundstücke ist ein Sachwertverfahren zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage vorgesehen. Für die Betriebe bedeutet dies, dass der Wert von gewerblich genutzten Grundstücken durch Bodenrichtwerte bestimmt wird und die Gebäudewerte nach einem aufwendigen Sachwertverfahren.
Neuer Grundsteuerwert seit 1. Januar 2025
Mit dem Grundsteuer-Reformgesetz wurde geregelt, dass zum 1. Januar 2022 alle Grundstücke im gesamten Bundesgebiet für Zwecke der Grundsteuer neu zu bewerten sind. Auf diesen Stichtag wurde erstmalig der Grundsteuerwert festgestellt (sogenannte Hauptfeststellung). Dieser hat am 1. Januar 2025 den Einheitswert abgelöst.
Zu den Aufgaben der Handwerkskammer zu Leipzig gehört es auch den Behörden regelmäßig Berichte über die Verhältnisse des Handwerks zu erstatten und Anregungen und Vorschläge zu unterbreiten. Vor diesem Hintergrund bitte wir um Teilnahme an unserer kurzen Umfrage zur Grundsteuerreform, um fundierte Forderungen gegenüber der Kommunalpolitik stellen zu können. Für den Fall, dass Betriebe von den neuen Hebesätzen besonders hart betroffen sind, stehen unsere Betriebsberater jederzeit zur Verfügung.