Gesundheitshandwerke: Elektronischer Berufsausweis

Im Gesundheitswesen scheint die Digitalisierung langsam an Fahrt zu gewinnen. Augenoptik-, Hörakustik-, Orthopädieschuhmacher-, Orthopädie- und Zahntechnik-Betriebe können voraussichtlich ab August Anträge für die elektronischen Ausweise eBA und SMC-B bei der Handwerkskammer stellen.

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Betriebe aus den Gewerken Augenoptik, Hörakustik, Orthopädietechnik und Zahntechnik-Betriebe betroffen

In Deutschland besteht ab 1. Januar 2026 eine sogenannte Anschlusspflicht der Leistungserbringer für Hilfsmittel an die Telematikinfrastruktur (TI). Dadurch soll Papierkram wegfallen und die Versorgungs- und Abrechnungsprozesse im Gesundheitswesen digitaler ablaufen.

Der Anschluss an die TI ist deshalb wichtig, damit beispielsweise Orthopädietechniker, die zulasten der Krankenkasse liefern wollen, auf elektronische Verordnungen zugreifen können. Auch Abrechnungsprozesse mit der Krankenkasse später über die digitale Infrastruktur erfolgen.

Arztpraxen, Kliniken und Apotheken wurden bereits an die Telematikinfrastruktur angeschlossen.

Demnächst müssen sich die Gesundheitshandwerke – Augenoptiker, Hörakustiker, Orthopädieschuhmacher, Orthopädie- und Zahntechniker – mit dem Thema befassen.

Um eVerordnungen über die Telematikinfrastruktur abrufen zu können, sind für das Handwerk die elektronischen Ausweise »eBA« und »SMC-B« notwendig. Sie stellen sicher, dass nur berechtigte Personen und Betriebe Zugriff auf die Telematikinfrastruktur erhalten.

Die Beantragung der elektronischen Ausweise erfolgt über die Handwerkskammern.

Anträge können demnächst gestellt werden

Das Verfahren zur Antragstellung wird aktuell entwickelt und getestet.

Sobald die notwendigen Online-Formulare im Kundenportal bereitstehen, werden die Betriebe über das Deutsche Handwerksblatt und über ein Mailing (sofern die Betriebe die Erlaubnis zur Kontaktaufnahme per E-Mail erteilt haben) informiert.