Gesundheitshandwerke: Elektronischer Berufsausweis
Im Gesundheitswesen scheint die Digitalisierung langsam an Fahrt zu gewinnen. Augenoptik-, Hörakustik-, Orthopädieschuhmacher-, Orthopädie- und Zahntechnik-Betriebe können voraussichtlich ab August Anträge für die elektronischen Ausweise eBA und SMC-B bei der Handwerkskammer stellen.

Betriebe aus den Gewerken Augenoptik, Hörakustik, Orthopädietechnik und Zahntechnik-Betriebe betroffen
In Deutschland besteht ab 1. Januar 2026 eine sogenannte Anschlusspflicht der Leistungserbringer für Hilfsmittel an die Telematikinfrastruktur (TI). Dadurch soll Papierkram wegfallen und die Versorgungs- und Abrechnungsprozesse im Gesundheitswesen digitaler ablaufen.
Der Anschluss an die TI ist deshalb wichtig, damit beispielsweise Orthopädietechniker, die zulasten der Krankenkasse liefern wollen, auf elektronische Verordnungen zugreifen können. Auch Abrechnungsprozesse mit der Krankenkasse sollen später über die digitale Infrastruktur erfolgen.
Arztpraxen, Kliniken und Apotheken wurden bereits an die Telematikinfrastruktur angeschlossen.
Demnächst müssen sich die Gesundheitshandwerke – Augenoptiker, Hörakustiker, Orthopädieschuhmacher, Orthopädie- und Zahntechniker – mit dem Thema befassen.
Um eVerordnungen über die Telematikinfrastruktur abrufen zu können, sind für das Handwerk die elektronischen Ausweise »eBA« und »SMC-B« notwendig. Sie stellen sicher, dass nur berechtigte Personen und Betriebe Zugriff auf die Telematikinfrastruktur erhalten.
Die Beantragung der elektronischen Ausweise erfolgt über die Handwerkskammern.
eBA- / SMC-B-Anträge demnächst im Kundenportal möglich
Der eBA ist eine personenbezogene Chipkarte im Scheckkartenformat zur persönlichen Authentifizierung und zur elektronischen Signatur von TI-Anwendungen der Gesundheitshandwerke. Der Nachweis der Zugehörigkeit zum Beruf ist wie bei Ärzten und Apothekern über den elektronischen Heilberufsausweis notwendig, da der Gesetzgeber vorgegeben hat, dass ein Zugriff auf die medizinischen Anwendungen der TI grundsätzlich nur durch berechtigte Personen erfolgen darf.
Welche Informationen enthält der eBA?
In den Zertifikaten des eBA werden erforderliche personenbezogene Daten gespeichert. Dazu zählen neben dem vollständigen Namen und der Berufsgruppe, die Telematik-ID. Hierbei handelt es sich um eine eindeutig zugewiesene Nummer der berechtigten Person in der TI.
Wozu dient der eBA?
Mit dem eBA können Nutzer grundsätzlich auf die verschiedenen Anwendungen der TI und Daten, die auf der eGK eines Patienten abgespeichert sind, zugreifen. Erster Anwendungsfall und somit das erste Anwendungserfordernis wird die eVerordnung sein.
Die Zentralfachverbände der Gesundheitshandwerke setzten sich darüber hinaus für eine verbindliche Zuteilung von Lese- und Schreibrechten bei der ePA für alle Gesundheitshandwerke ein, um eine schnellere und insbesondere bessere Versorgung auf Basis der einsehbaren Anamnese zu ermöglichen.
Der Gesetzgeber verpflichtet alle Gesundheitshandwerke ab 1. Juli 2027 an der papierlosen Versorgung durch die eVerordnung teilzunehmen. Um jedoch an die TI angeschlossen zu werden, muss mit dem eBA die Security Module Card Typ B (SMC-B) beantragt werden.
Wer kann einen eBA beantragen?
Der eBA ist für Personen, die eine besondere berufliche Qualifizierung vorweisen können. Der Nachweis erfolgt durch Eintragung in die Handwerkrolle als qualifizierter Inhaber oder als qualifizierter Betriebsleiter eines Betriebs eines entsprechenden Gesundheitshandwerks. Ein eBA darf ausschließlich für die eigene Person beantragt werden.
Die SMC-B ist die Institutionskarte, die die technische Teilnahme an der TI ermöglicht und zur Authentifizierung eines Betriebs als berechtigter TI-Nutzer dient. Erst nach der wirksamen Authentifizierung kann der Konnektor eine Verbindung zur TI aufbauen. Die SMC-B dürfen nur an Leistungserbringer (Betriebe) ausgegeben werden, die bereits über einen gültigen eBA verfügen.
Für den Zugang zu der TI-Plattform wird die Karte der SMC-B in den Konnektor, den die Betriebe in der Regel von Ihrem Fachverfahrenssoftware-Anbieter erhalten, eingesetzt.
Pro Betriebstätte oder Nebenbetriebsstätte wird jeweils eine SMC-B für die TI-Installation benötigt. Die Laufzeit der Zertifikate der SMC-B beträgt ebenfalls maximal fünf Jahre. Für die SMC-B gibt es im Gegensatz zum eBA keinen Reserveausweis.
Wie kann die SMC-B beantragt werden und von wem wird sie ausgegeben?
Die SMC-B kann (wie der eBA) ausschließlich über das Kundenportal der jeweils zuständigen Handwerkskammer beantragt werden. Die Produktion der SMC-B und die Bereitstellung der PIN erfolgt anschließend durch einen qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter (qVDA).
Wer kann den Antrag stellen?
Der SMC-B-Antrag ist ausschließlich Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhabern oder vertretungsberechtigten Beschäftigten eines Betriebs der Gesundheitshandwerke gestattet.
Für die Beantragung der SMC-B muss bereits ein gültiger eBA der beantragenden Person vorliegen.
Der qVDA ist gemäß eIDAS-Verordnung der Europäischen Union zuständig für die Produktion von eBA und SMC-B und stellt alle notwendigen technischen Zertifikate, digitalen Signaturen sowie Antrags- und Freigabeportale sowohl den Antragsstellern als auch der zuständigen Sachbearbeitung in der jeweiligen Handwerkskammer zur Verfügung.
A. Kundenportal-Account erstellen & verknüpfen.
Wählen Sie »Login > neu registrieren«, um einen Kundenportal-Account anzulegen. Sie werden durch den Registrierungsprozess geleitet. Melden Sie sich danach mit den Account-Daten an und fordern Sie über das Portal jeweils eine PIN zur Verknüpfung mit Ihrem Betrieb und eine PIN zur Verknüpfung mit einer Betriebsperson (Inhaber / handwerklicher Betriebsleister an). Diese PINs werden nach Prüfung per Post zugesandt.
B. Antrag elektronischer Berufsausweis
Haben Sie (bzw. der handwerkliche Betriebsleiter) den PIN-Brief erhalten und sich per PIN als Betriebsperson verknüpft, füllen Sie das Formular zur Beantragung eines elektronischen Berufsausweises aus.
weiter bei Prüfung
C. Antrag Security Module Card Typ B
Für die Beantragung der SMC-B-Card muss Schritt B absolviert sein. Nur wenn es in Ihrem Betrieb einen Mitarbeiter gibt, der im Besitz eines elektronischen Berufsausweises, kann der Antrag auf eine SMC-B ausgelöst werden.
weiter bei Prüfung
Prüfung
Der Antrag auf die Chip-Card (eBA / SMC-B) wird von der Handwerkskammer auf Berufsberechtigung geprüft. Dafür wird eine Verwaltungsgebühr erhoben.
Bestätigung
Sie erhalten nach Abschluss der Prüfung eine E-Mail mit den Ergebnissen der Prüfung und bekommen eine Vorgangsnummer.
Kartenbestellung
Mit der Vorgangsnummer kann der gewünschte qVDA im Antrag der Handwerkskammer ausgewählt werden.
Bestätigung
Bestätigung der Bestellung durch den qVDA und Übermittlung der Unterlagen zum PostIdent-Verfahren.
Identifizierung
Durchführung des PostIdent-Verfahrens durch Antragssteller in der Postfiliale oder per eID.
Empfang der Card
Der Antragssteller erhält die eBA- oder SMC-B-Chipcard sowie PIN und PUK per Post.
Das Verfahren zur Antragstellung wird aktuell noch entwickelt und getestet. Anträge können durch die Handwerkskammer voraussichtlich ab August bearbeitet werden.
Nach der Testphase ist die Antragstellung ausschließlich über das Kundenportal möglich. Sobald die Online-Formulare für die Nutzung durch die Gesundheitshandwerke bereit sind, werden die Betriebe über das Deutsche Handwerksblatt und über ein Mailing (sofern die Betriebe die Erlaubnis zur Kontaktaufnahme per E-Mail erteilt haben) informiert.