Genossenschaftswesen

Kernidee einer Genossenschaft ist die Selbsthilfe, die Selbstverwaltung sowie die Selbstverantwortung. In der Satzung einer Genossenschaft wird der jeweilige Förderzweck festgeschrieben, der sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Interessen dienen kann. Mitglieder werden, insbesondere bei gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieben, durch den Erwerb von Genossenschaftsanteilen zu Miteigentümern.

Handschlag, Vertrag, Zusammenarbeit. Bild: WavebreakMediaMicro / stock.adobe.com
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1849 wurde in der sächsischen Stadt Delitzsch, im heutigen Kammerbezirk der Handwerkskammer zu Leipzig , die erste Genossenschaft von Hermann Schulze-Delitzsch erfolgreich gegründet.

Kernidee einer Genossenschaft ist die Selbsthilfe, die Selbstverwaltung sowie die Selbstverantwortung. In der Satzung einer Genossenschaft wird der jeweilige Förderzweck festgeschrieben, der sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Interessen dienen kann. Mitglieder werden, insbesondere bei gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieben, durch den Erwerb von Genossenschaftsanteilen zu Miteigentümern. Ihre, von der Zahl der erworbenen Anteile unabhängige Stimme sichert ihnen Mitbestimmung und die Möglichkeit der aktiven Mitgestaltung zu.

Seit der Gründung erfreut sich diese Rechtsform großer Beliebtheit. In über hundert Ländern weltweit engagieren und beteiligen sich viele Millionen Genossenschaftsmitglieder in dieser Organisationsform. Dies ist auch der Grund dafür, dass seit dem Jahr 2016 das Genossenschaftswesen zum Immateriellen Weltkulturerbe zählt.

Das Genossenschaftsgesetz (GenG) regelt in zehn Abschnitten das Recht der Genossenschaften: die Errichtung der Genossenschaft, die Rechtsverhältnisse der Genossenschaft und ihrer Mitglieder, die Vertretung und Geschäftsführung der Genossenschaft, die Prüfung und die Prüfungsverbände, die Beendigung der Mitgliedschaft, die Auflösung und Nichtigkeit der Genossenschaft, Insolvenzverfahren und Nachschusspflicht der Mitglieder, Haftsumme, Straf- und Bußgeldvorschriften sowie Schlussvorschriften.

Jede eingetragene Genossenschaft (eG) in Deutschland muss einem Prüfungsverband angehören und ist verpflichtet sich von diesem Prüfungsverband prüfen zu lassen. Die Kosten eines genossenschaftlichen Prüfverbandes sind unterschiedlich hoch, sodass dies bei einer Gründung durchaus berücksichtigt werden sollte.

Für die Gründung einer Genossenschaft im Handwerk stehen die Betriebsberater der Handwerkskammer sehr gern zur Verfügung.
 

 
Weiterführende Informationen

 Genossenschaftsverband – Verband der Regionen

 MDP – Mitteldeutscher Prüfungsverband

 Berufsregister / Abschlussprüferregister

 Existenzgründungsportal des BMWK

 Haus der Selbstständigen

Weiterführende Themen

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Haus der Selbstständigen

Das Haus der Selbstständigen ist Begegnungsstätte für branchen- und berufsgruppenübergreifende Solo-Selbstständige aller Wirtschaftszweige und ermöglicht so einen Austausch von Erfahrungen und Zugänge zum Wissen darüber, wie Rechte geltend gemacht, Arbeitsbedingungen mitgestaltet und soziale Risiken abgesichert werden können.
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Rechtsform: Eingetragene Genossenschaft (eG)

Die eingetragene Genossenschaft ist als juristische Person ein privates Unternehmen der Genossenschaftsmitglieder, die sich zum Zweck eines gemeinsamen Geschäftsbetriebes zusammenschließen.
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Hand hält Paragraphen Symbol in Sonne, Rechtsformen. Bild: Robert Kneschke / stock.adobe.com
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Rechtsformen

Jeder Unternehmensgründer steht vor der Frage, welche Unternehmensform die für ihn geeignetste ist. Soll ein Einzelunternehmen gegründet werden oder wäre eine Gesellschaft vorteilhaft? Die Frage, welche Rechtsform für Ihr Unternehmen in Betracht kommt, hängt zunächst davon ab, ob Sie sich allein oder gemeinsam mit anderen selbstständig machen wollen.
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Kontakt

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Jens Krause

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