Gebührenerhöhung beim Carnet A.T.A.-Verfahren

Bei der vorübergehenden Verbringung von Produkten in Drittländern können mithilfe eines Carnet Eingangsabgaben und Kautionen an der Grenze vermieden werden. Dies gilt beispielsweise für Messe- und Ausstellungsgüter, Warenmuster und Berufsausrüstung. Durch eine internationale Bürgenkette gilt dieses Entgelt in rund 60 Ländern als hinterlegt.

Erhöhung um rund fünf Prozent

Die Carnets werden in Deutschland von den Industrie- und Handelskammern ausgestellt; Rückbürge ist die Euler Hermes Deutschland Niederlassung. Die Versicherungsentgelte bei Euler Hermes erhöhen sich ab dem 1. November 2015 um rund fünf Prozent. Die Kosten sind nach dem Auftragswert gestaffelt und können in Kürze auf der Internetseite von Euler Hermes eingesehen werden.


Marco Kitzing

Antje Barthauer

Beraterin Außenwirtschaft / Exportscout

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