Älterer Handwerker / Meister im Büro am Computer. Bild: lenetsnikolai / stock.adobe.com
lenetsnikolai / stock.adobe.com

Fragebogen zur Prüfung der DSGVO-Umsetzung

Archivbeitrag | Newsletter 2019

Seit die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vor eineinhalb Jahren in Kraft trat, ist bei Unternehmen und Kunden eine Sensibilisierung für das Thema Datenschutz eingetreten. Auch die Zahl der durch die Landesdatenschutzbeauftragten registrierten Verstöße hält sich bislang in Grenzen. Soweit die guten Nachrichten.
 

Hadern Sie noch mit dem Datenschutz?

Viele Unternehmen hadern jedoch noch immer mit den "neuen" Regelungen. Denn selbst wer bereits datenschutzkonform gearbeitet hat und Daten nur zur Erfüllung von Aufträgen erhebt – und das trifft auf das Gros der handwerklich tätigen Unternehmen zu – ist durch die DSGVO gezwungen, seine Prozesse detailliert unter die Lupe zu nehmen und zu dokumentieren, um allen Anforderungen und Informationspflichten gerecht zu werden. Das war und ist vor allem für kleine und mittlere Unternehmen eine Herausforderung, die verständlicherweise mitunter als Zumutung empfunden wird.

Kaum verwunderlich also, dass bei Überprüfungen regelmäßig Nachbesserungsbedarfe identifiziert werden, beispielsweise bei Datenschutzerklärungen.
 

Grad der DSGVO-Umsetzung im Unternehmen ermitteln

Betriebe, die ein Gefühl dafür bekommen möchten, wie weit sie bei der DSGVO-Umsetzung sind, können seit kurzem als Hilfestellung einen Fragebogen der niedersächsischen Datenschutzbeauftragten nutzen. Mit dem Fragenkatalog wurden in den vergangenen Monaten vor allem größere und mittlere Unternehmen geprüft.

Die zehn Fragekomplexe mit circa 200 Einzelkriterien (!) können dabei helfen, selbst zu überprüfen, welche Anforderungen für eine korrekte Anwendung des Datenschutzrechts eventuell übersehen wurden.

Der Kriterien-/ Fragekatalog ist unter www.lfd.niedersachsen.de abrufbar.

Download und weitere Informationen

www.lfd.niedersachsen.de
Webseite der Landesbeauftragten
für Datenschutz Niedersachsen mit Downloadmöglichkeit "Datenschutz-Kriterienkatalog"



Datenschutzentwicklungen aktiv verfolgen!

Unternehmen sollten Entwicklungen im Bereich Datenschutz weiterhin aktiv verfolgen. Beispielsweise steht eine Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes bevor, die vorsieht, dass künftig erst ab 20 statt 10 Personen im Unternehmen ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden muss. Obwohl sich damit die Anzahl der Handwerksbetriebe, die einen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen, reduzieren dürfte, mahnt die Handwerksorganisation praxisorientiertere Datenschutzregelungen an. Man kann sich schließlich fragen, ob Personengrenzen einen geeigneten Parameter zur Beurteilung eines Risikos für den Datenschutz darstellen. Ein Dachdeckerbetrieb mit 30 Mitarbeitern verarbeitet Daten sicher ganz anders als ein IT-Startup mit fünfköpfiger Mannschaft. Viele Unternehmer dürften sich generelle Entlastungen wünschen, sobald die Datenverarbeitung nicht zur unternehmerischen Kerntätigkeit zählt.


Handwerkskammer bietet Informationen und Beratung


Die Handwerkskammer zu Leipzig steht ihren Mitgliedern beim Datenschutz mit kostenlosen Beratungsangeboten zur Seite. Um die bürokratischen Klippen des neuen Datenschutzregelwerkes "DSGVO" zu umschiffen, gibt es unter www.hwk-leipzig.de/dsgvo Mustervorlagen und Checklisten, die Betriebe auf ihre jeweilige betriebliche Situation anpassen können.

Außerdem offeriert die Bildungsakademie Handwerk der Handwerkskammer die Weiterbildungskurse "Datenschutz" im Betrieb" und "Praxis Datenschutz - Der betriebliche Datenschutzbeauftragte".



richter-markus-web2023 Marco Kitzing

Markus Richter

Abteilungsleiter Recht und Organisation

Dresdner Straße 11/13

04103 Leipzig

Tel. 0341 2188-210

Fax 0341 2188-25210

richter.m--at--hwk-leipzig.de

scherf-katja-web2024 Marco Kitzing

Katja Scherf

Justiziarin

Dresdner Straße 11/13

04103 Leipzig

Tel. 0341 2188-212

Fax 0341 2188-25212

scherf.k--at--hwk-leipzig.de