
Fortbildungsprüfungsordnung der Handwerkskammer zu Leipzig
5. März 2021 | Aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses vom 8. September 2020 und der Vollversammlung vom 30. November 2020 erlässt die Handwerkskammer zu Leipzig als zuständige Stelle gemäß § 42 in Verbindung mit § 125 der Handwerksordnung (HwO) folgende Prüfungsordnung.
Diese Prüfungsordnung gilt für die Durchführung von Prüfungen gemäß § 42h der Handwerksordnung und ist für die Durchführung von Prüfungen – nach den aufgrund des § 30 Absatz 5 Berufsbildungsgesetz erlassenen Rechtsverordnungen über den Nachweis berufs- und arbeitspädagogischer Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten - entsprechend anzuwenden.