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Archivbeitrag | Newsletter 2014Fördermittel für die Entwicklung einer modernen Personalpolitik in KMU

Mitarbeiter sind die wichtigste Ressource eines Unternehmens. Firmenchefs sind daher - auch vor dem Hintergrund eines drohenden Fachkräftemangels - gut beraten, ihre qualifizierten Fachkräfte zu pflegen und zu halten.

Aber eine alternde Belegschaft, ein hoher Krankenstand oder ein Mangel an Nachwuchskräften stellen vor allem kleine Unternehmen diesbezüglich vor enorme Herausforderungen.

Ein Königsweg um diese Probleme zu meistern, ist die Umsetzung einer mitarbeiterorientierten Personalpolitik.

Hilfe bei der Umsetzung einer mitarbeiterorientierten Personalpolitik

Wer diesen Weg beschreiten will und diesbezüglich Veränderungsprozesse im Unternehmen anstoßen möchte, kann im kommenden Jahr auf Fördermittel hoffen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) plant, das Programm "unternehmensWert:Mensch" für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) neu aufzulegen.

Förderprogramm "unternehmensWert:Mensch" soll 2015 starten

Bis dato konnten über dieses Programm nur KMU in einigen Modellregionen Fördermittel erhalten, wenn sie Beratungsleistungen für die Entwicklung einer modernen Personalpolitik einkaufen wollten. Nun soll die Beratung bundesweit und flächendeckend mit bis zu 80 Prozent der Kosten bezuschusst werden - vorausgesetzt die Europäische Kommission stimmt den Plänen des BMAS zu. Dann soll der Start des Programms im Frühjahr 2015 erfolgen.

Kontakt herstellen, Handlungsbedarf ermitteln, Prozessberatung absolvieren

Um an die Förderung zu gelangen, sind dann im Wesentlichen drei Schritte notwendig:

  1. Kontaktaufnahme zu einer Beratungsstelle in der Nähe
    Hier finden Unternehmer kompetente Ansprechpartner, die über das Förderprogramm informieren und Betriebe im gesamten Prozess unterstützen. Der Bestand von aktuell 36 Beratungsstellen soll für das flächendeckende Programm ausgeweitet werden.
     
  2. Handlungsbedarf in einer Erstberatung ermitteln
    Die regionale Beratungsstelle bietet eine kostenlose Erstberatung. Dabei wird der konkrete Beratungs- und Optimierungsbedarf im Unternehmen ermittelt und die formalen Voraussetzungen für eine Förderung geprüft. Dann erhalten die Unternehmer einen Beratungsscheck über die Art und dem Umfang der Prozessberatung.
     
  3. Individuelle Prozessberatung
    Mit dem Beratungsscheck kann ein Antrag auf Förderung gestellt werden. Dann geht es an die eigentliche Arbeit. Nach Erhalt der Förderzusage wählen die Unternehmen einen passenden, autorisierten Fachberater aus Pool des Programms "unternehmensWert:Mensch" aus und können sich von ihm bei den Veränderungsprozessen begleiten lassen. Maximal wird eine Förderung für 10 Beratungstage gewährt. Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten erhalten bis zu 80 Prozent der Ausgaben erstattet. Bei mehr als 10 Beschäftigten sinkt der Fördersatz auf 50 Prozent.

Informationen zum Programm gibt es auf www.unternehmens-wert-mensch.de. Die dort verfügbaren Informationen, insbesondere die Förderkonditionen, beziehen sich derzeit (Stand: 5. November 2014) aber noch auf die Modellphase des Förderprogramms.