Finnland: Steuernummer auf Baustellenausweis ab September 2012 Pflicht
In Finnland muss jeder, der auf einer Baustelle arbeitet, dort einen Baustellenausweis mit Namen und Foto tragen. Ab 1. September 2012 muss auf dem Baustellenausweis auch die Steuernummer des Arbeitnehmers vermerkt sein. Sollte die Tätigkeit von aus dem Ausland entsandten Arbeitnehmern auf der Baustelle nur vorübergehender Natur sein, müssen diese bei einer der finnischen Steuerverwaltungsbehörden eine finnische Personenidentifizierungsnummer und Steuernummer beantragen. Dies muss selbst dann gemacht werden, wenn der Betroffene nur einen einzigen Tag auf der Baustelle beschäftigt ist.
Die finnische Steuerverwaltung hat auf ihrer Homepage unter anderem Informationen zur Steuernummer (www.tax.fi/taxnumber) sowie eine Liste mit Fragen und Antworten rund um die Steuernummer im Baugewerbe zusammengestellt (www.tax.fi).
Quelle: www.gtai.de
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