Brot. Bild: pixelio.de - Halina Zaremba
Halina Zaremba / pixelio.de

Archivbeitrag | Newsletter 2012Finanzministerium will Umsatzsteuer-Befreiung für Lebensmittelspenden

Wenn Bäcker in der Vergangenheit nicht verkaufte Brote und Brötchen an die Tafel-Vereine spenden wollten, mussten sie damit rechnen, dass einige Finanzämter steuerliche Nachforderungen geltend machen. Sachspenden an gemeinnützige Organisationen unterlägen grundsätzlich der Umsatzsteuer, so die Argumentation. Werden die Lebensmittel hingegen nicht gespendet, sondern weggeworfen, fällt auch keine Umsatzsteuer an.

Warenwert soll mit Ablauf der Haltbarkeit auf null sinken

Diese Praxis hat in den vergangenen Tagen für medialen Wirbel gesorgt, nachdem das Nachrichtenportal Spiegel-Online darüber berichtet hatte. Das Bundesfinanzministerium hat sich eingeschaltet und in Aussicht gestellt, dass Lebensmittelspenden von der Umsatzsteuer befreit werden sollen. Der Wert von gespendeten Backwaren soll mit Ablauf der Haltbarkeit auf null gesetzt werden. Daher dürfte in der Praxis keine Umsatzsteuer mehr anfallen.

Länder müssen der Ausnahmeregelung noch zustimmen

Vorausgesetzt die Länder stimmen der Ausnahmeregelung zu, will sich das Finanzministerium dafür einsetzen, dass die Finanzämter in den nächsten Wochen über diese pragmatische und steuerneutrale Lösung informiert werden.