Geldstücke. Bild: aboutpixel.de - Sven Schneider
Sven Schneider / aboutpixel.de

Archivbeitrag | Newsletter 2011Finanzen II: Neue Unternehmensförderung in Sachsen

Kreditzusagen der Banken und Darlehenskonditionen hängen in starkem Maß von der Bonität der Unternehmen und insbesondere von deren Eigenkapital ab. Seit Anfang 2011 bietet der Freistaat sächsischen Unternehmen, welche die Voraussetzungen für eine Förderung mit GA-Mitteln (Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur") erfüllen, deshalb Nachrangdarlehen an. Die Unternehmen können zukünftig bis zu fünf Millionen Euro in Anspruch nehmen und damit einen Teil ihrer Investitionen über nicht besicherte Darlehen finanzieren.

Nachrangdarlehen sollen Bonität verbessern

Die Nachrangdarlehen sollen dazu beitragen, die Bonität der Unternehmen zu verbessern, denn sie werden von den Banken als wirtschaftliches Eigenkapital eingestuft. Mit der Nachrangigkeit schonen die Unternehmen ihre Sicherheiten und haben mehr Spielraum für weitere Fremdfinanzierungen. Die Unternehmen können jetzt größere Teile ihrer Investitionssummen finanzieren als es mit Zuschüssen und Zulagen möglich ist.

100 Millionen Euro Fondsvolumen

Das Fondsvolumen beträgt 100 Millionen Euro. Davon werden 75 Millionen aus dem Europäischen Fonds für regionalen Entwicklung (EFRE) und 25 Millionen aus Landesmitteln bereitgestellt. Die Kreditgewährung erfolgt mittels Darlehensvertrag und direkt über die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). Das Darlehen bedarf keiner Besicherung.

Zu den förderfähigen Investitionsvorhaben zählen

  • die Errichtung einer neuen Betriebsstätte,
  • die Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte,
  • Wachstumsvorhaben, die auf einer Diversifizierung der Produktion beziehungsweise grundlegenden Änderungen des Gesamtproduktionsverfahrens basieren,
  • die Übernahme einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte.

Maximal zehn Jahre Laufzeit

Die Laufzeit beträgt maximal zehn Jahre, davon höchstens zwei tilgungsfrei. Eine vorzeitige Tilgung des Darlehens ist jederzeit - ohne Entrichtung einer Vorfälligkeitsentschädigung - möglich. Der Programmzinssatz orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes und an der Bonität des Darlehensnehmers. Der Zinssatz ist über die gesamte Laufzeit des Darlehens festgeschrieben. Die Auszahlung erfolgt zu 100 Prozent an den Darlehensnehmer.

Das Darlehen wird nachrangig vergeben und bedarf keiner Sicherheiten. Es kann allein oder kumulativ mit einem GRW-Zuschuss beantragt werden. Mit der Antragsstellung ist die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme, das Unternehmenswachstum und gegebenenfalls der Arbeitsplatzeffekt darzulegen. Daneben sind die Durchfinanzierungsbestätigung der Hausbank, eine Erklärung zur Investitionszulage und die üblichen betriebswirtschaftlichen Unterlagen beizufügen.

Bei Fragen zu Finanzierung stehen die Betriebsberater der Handwerkskammer gern zur Verfügung.