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Archivbeitrag | Newsletter 2011Finanzen I: KfW strukturiert Gründer- und Unternehmensfinanzierung neu

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet ab 1. April 2011 eine neustrukturierte Gründungsförderung sowie allgemeine Unternehmensfinanzierung. Die bisherigen Förderbedingungen werden verbessert und die Fördermöglichkeiten ausgeweitet.

 

 

  • KfW-Unternehmerkredit

    Ab April gliedert sich der KfW-Unternehmerkredit in einen Programmteil A für Fremdkapitalfinanzierungen und einen Programmteil B für Nachrangkapital. Das Programm richtet sich an kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) und freiberuflich Tätige, die seit mindestens drei Jahren am Markt aktiv sind.

Der KfW-Gründerkredit und steht Existenzgründern zur Verfügung, die weniger als drei Jahre am Markt tätig sind. Er besteht aus den Programmbestandteilen "KfW-Gründerkredit–StartGeld" und "KfW-Gründerkredit–Universell".

  • KfW-Gründerkredit-StartGeld

    Der KfW-Gründerkredit-StartGeld löst das KfW StartGeld unter Beibehaltung der wesentlichen Elemente (Kreis der Antragsberechtigten, Laufzeiten, Haftungsfreistellung) als auch hinsichtlich der Prozesse (Antragsverfahren über die Hausbank) ab. Änderungen gibt es beim Finanzierungshöchstbetrag, der von 50.000 auf 100.000 Euro verdoppelt wird. Die maximal finanzierbaren Betriebsmittel werden von 20.000 auf 30.000 Euro erhöht. Eine Verbesserung gibt es auch bei den einzureichenden Unterlagen. Hier fällt der Liquiditätsplan für Vorhaben mit einem Kreditbetrag bis zu 25.000 Euro weg.

     

  • KfW-Gründerkredit-Universell

    Der KfW-Gründerkredit-Universell stellt ein ergänzendes Finanzierungsangebot an Existenzgründer, Freiberufler und junge Unternehmen innerhalb der ersten drei Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit dar. Er ersetzt in weiten Teilen die im KfW-Unternehmerkredit etablierten Regelungen und Prozesse. Abweichend vom KfW-Unternehmerkredit geregelt ist ein monatlich zu leistender Kapitaldienst. Zudem besteht explizit nicht die Möglichkeit zur teilweisen Risikoübernahme durch die KfW (Haftungsfreistellung).

Weitere Änderungen sind in folgenden Programmen vorgesehen

  • Anpassung im ERP-Innovationsprogramm,
  • ERP-Startfonds,
  • 4. ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm.