Europäische WEEE-Richtlinie - Herausforderungen für Hersteller von PV-Modulen und Leuchten bei Auslandslieferungen

Die WEEE-Richtlinie bezweckt die Vermeidung von Abfällen von Elektro- und Elektronikgeräten, die Wiederverwendung sowie die Verwertung. Darüber hinaus soll die Verwendung von Schadstoffen in Elektro- und Elektronikgeräten verringert werden. Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) ist die Umsetzung der europäischen WEEE-Richtlinie in deutsches Recht. Hersteller von Elektrogeräten sind entsprechend verpflichtet, Altgeräte unentgeltlich zurückzunehmen und deren Entsorgung sowie Verwertung zu garantieren. Darüber hinaus bestehen noch zahlreiche weitere Verpflichtungen. Hierzu zählen unter anderem die Registrierung bei der Stiftung ear, das rechtskonforme Reporting sowie die Einhaltung der Vorgaben an das Produktdesign. Seit Februar 2016 trifft dies auch auf Hersteller von PV-Modulen sowie Leuchten (ohne LED) in Privathaushalten zu.

Achtung bei Auslandslieferungen!

Die Anforderungen der WEEE-Richtlinie wurden in jedem EU-Mitgliedstaat in jeweils nationales Recht überführt. Trotz einer einheitlichen Rechtsgrundlage ist eine harmonisierte Umsetzung jedoch nicht erfolgt. Dies stellt insbesondere international agierende Unternehmen vor die große Herausforderung, die unterschiedlichen nationalen Anforderungen rechtskonform zu erfüllen.

Je nach Zielland ist zu prüfen, inwiefern eine Registrierungspflicht für ausländische Hersteller besteht und ob Registrierungen mit oder ohne Repräsentanten im jeweiligen Land möglich sind. Auch Zusatzkosten für etwaige Registrierungen sowie Gebühren sind einzuplanen.

Individuell zugeschnittene Informationen und Beratung zu diesem und weiteren Auslandsthemen erhalten Sie bei der Außenwirtschaftsberatung der Handwerkskammer zu Leipzig.

Probleme mit der Richtlinie? Ihr Feedback an die Kommission!

Sollten Sie bezüglich der WEEE-Richtlinie bereits auf Probleme gestoßen sein beziehungsweise stellt dies aus Ihrer Sicht ein bürokratisches Hemmnis für die Abwicklung Ihrer Auslandslieferungen dar, melden Sie sich gern bei uns. Als Partner des Enterprise Europe Network können wir Ihr Unternehmer-Feedback direkt an die Europäische Kommission weitergeben. Eine anonymisierte Datenbank ermöglich es Ihnen Probleme, die im Zusammenhang mit einer Geschäftstätigkeit im EU-Ausland entstanden sind, zu äußern und an die Europäische Kommission weiterzuleiten. Diese sammelt die Rückmeldungen von Unternehmern und lässt sie in die zukünftige Gesetzgebung mit einfließen.


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Antje Barthauer

Beraterin Außenwirtschaft / Exportscout

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