Europäische Kommission verklagt Deutschland: Handelshemmnisse für Bauprodukte

Die Europäische Kommission verklagt Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof, weil es gegen die EU-Vorschriften über die Harmonisierung der Vermarktung von Bauprodukten verstoße. Aufgrund dieses Verstoßes können Hersteller aus anderen Mitgliedstaaten Bauprodukte nur unter großen Schwierigkeiten auf dem deutschen Markt verkaufen.

CE-Kennzeichnung nicht immer ausreichend

Mit dem CE-Zeichen wurde eine harmonisierte europäische Norm eingerichtet, mit der der Hersteller bestätigt, dass sein Produkt den spezifischen geltenden europäischen Richtlinien entspricht. Bisher ist es in Deutschland üblich, dass Bauprodukte über die CE-Kennzeichnung hinaus zusätzliche nationale Kennzeichnungen beziehungsweise Genehmigungen aufweisen müssen.

Wenn Mitgliedstaaten verlangen, dass Produkte, die eigentlich von einer harmonisierten Norm abgedeckt sind, zusätzlich geprüft werden sollen obwohl sie eine CE-Kennzeichnung tragen, besteht die Gefahr, Handelshemmnisse auf dem Binnenmarkt zu erzeugen.

Die Klage der Kommission gegen Deutschland zielt insbesondere auf Bauprodukte ab, die von bestimmten harmonisierten europäischen Normen abgedeckt sind (insbesondere Türen, Tore und Wärmedämmprodukte).

Weitere Informationen stehen im Internet unter europa.eu zur Verfügung.

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