Europa – EPR-Vorschriften für Verpackungen Änderungen ab 2025 in Frankreich und Spanien
Ab 2025 erweitert Frankreich das Prinzip der EPR – erweiterten Herstellerverantwortung auf gewerbliche Verpackungen. In Spanien gilt ab Januar 2025 eine neue Kennzeichnungspflicht für Haushaltsverpackungen, die von Unternehmen in Verkehr gebracht werden.
Ab 2025 erweitert Frankreich das Prinzip der EPR – erweiterten Herstellerverantwortung auf gewerbliche Verpackungen. Darunter fallen insbesondere industrielle und kommerzielle Verpackungen, wie Transportverpackungen (zum Beispiel Kartonagen), Paletten und Kunststoffverpackungen, die bei der Lagerung und dem Versand von Waren verwendet werden.
Mit der Erweiterung stellt Frankreich sicher, dass auch diese Verpackungen in den Recyclingkreislauf integriert werden. Ab dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen, die diese Arten von Verpackungen in Verkehr bringen, sicherstellen, dass sie die neuen gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Dies bedeutet, dass sie Verantwortung für die Rücknahme und das Recycling dieser Verpackungen übernehmen müssen.
Auch in Spanien gibt es ab Januar 2025 Neuerungen. Ab Januar gilt eine neue Kennzeichnungspflicht für Verpackungen. Unternehmen, die Haushaltsverpackungen in Spanien auf den Markt bringen, müssen dann dafür sorgen, dass ihre Verpackungen korrekt gekennzeichnet sind. Ziel dieser neuen Regelung ist es, das Recycling in Spanien zu fördern und die Verbraucher durch klare Trennhinweise zu unterstützen.
[Quelle: Lizenzero.eu]