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Archivbeitrag | Newsletter 2011EU-Richtlinie gegen Zahlungsverzug beschlossen - Erhalten Handwerker bald schneller ihr Geld?

Behörden und private Auftraggeber in der EU müssen ihre Rechnungen künftig schneller begleichen. Wie die Nachrichtenagentur dapd mitteilt, haben die EU-Mitgliedsstaaten haben am 24. Januar 2011 formell eine neue Richtlinie zur Bekämpfung von Zahlungsverzug beschlossen.

Zahlungsfrist wird in der EU auf 30 Tage begrenzt

Sie begrenzt die allgemeine Zahlungsfrist innerhalb der EU auf 30 Tage. Für regionale Unternehmen ist das nichts Neues, da die 30-Tages-Frist in Deutschland nach § 286 BGB ohnehin gilt. In vielen anderen Staaten ist dies bislang nicht der Fall. Hier gelten zum Teil längere Fristen.

Künftig fallen für Zahlungsmuffel in der EU automatisch kräftige Verzugszinsen an. Die Kommission rechnet damit, dass die Richtlinie 180 Milliarden Euro in die Kassen kleinerer und mittlerer Unternehmen spülen wird. Sie muss jedoch erst noch in nationales Recht der jeweiligen EU-Länder umgesetzt werden.

Unbeglichene Rechnungen oft für Insolvenz verantwortlich

Derzeit sind unbeglichene Rechnungen für jede siebte Insolvenz verantwortlich. Ob Rathaus-Reparaturen oder das Anstreichen von Bürowänden - Behörden und Unternehmen lassen sich in der EU im Schnitt 65 Tage Zeit zum Bezahlen. Öffentliche Auftraggeber und Unternehmen haben dafür künftig nur noch einen Monat Zeit. Eine Ausweitung auf 60 Tage ist nur möglich, wenn sie vertraglich festgehalten wird.

Sonderregelung für Einrichtungen des Gesundheitssektors

Nur für öffentliche Einrichtungen des Gesundheitssektors dürfen die Mitgliedsstaaten von vornherein eine Frist von zwei Monaten wählen, weil sich etwa Krankenhäuser zum Großteil durch Erstattungen von Krankenkassen finanzieren. Wer nicht rechtzeitig überweist, muss mindestens 40 Euro Strafe zahlen. Hinzu kommen Säumniszinsen von acht Prozent über dem Referenzsatz der Europäischen Zentralbank.

Handwerkskammer hilft Unternehmern beim Eintreiben von Forderungen

Auch Handwerksunternehmen der Region Leipzig sind davon betroffen, dass auf Forderungen verspätet oder gar nicht gezahlt wird. Das Problem kann sich bis zur Existenzbedrohung zuspitzen.

Damit es nicht soweit kommt, können Unternehmer Gegenmaßnahmen ergreifen. Ein Informationsflyer der Handwerkskammer zu Leipzig zeigt welche Maßnahmen zum Schutz von Forderungen existieren und wie die Handwerkskammer Firmen dabei helfen kann, an ihr Geld zu kommen. Der Flyer steht zum Herunterladen bereit.